Veröffentlicht am 29.12.2010 00:00

Unterhaching · Bürgerbegehren ist nicht zulässig


Von red
Einstimmig abgelehnt: Im Unterhachinger Gemeinderat blieb bei der Abstimmung gegen das Bürgerbegehren keine Hand unten.  (Foto: Kohnke)
Einstimmig abgelehnt: Im Unterhachinger Gemeinderat blieb bei der Abstimmung gegen das Bürgerbegehren keine Hand unten. (Foto: Kohnke)
Einstimmig abgelehnt: Im Unterhachinger Gemeinderat blieb bei der Abstimmung gegen das Bürgerbegehren keine Hand unten. (Foto: Kohnke)
Einstimmig abgelehnt: Im Unterhachinger Gemeinderat blieb bei der Abstimmung gegen das Bürgerbegehren keine Hand unten. (Foto: Kohnke)
Einstimmig abgelehnt: Im Unterhachinger Gemeinderat blieb bei der Abstimmung gegen das Bürgerbegehren keine Hand unten. (Foto: Kohnke)

Das Hin und Her um die Zukunft der Fasanenschule scheint zumindest vorerst beendet zu sein. Dafür sorgte der Gemeinderat Unterhaching auf einer nur 15-minütigen Sondersitzung zwei Tage vor Heiligabend. Das Gremium entschied einstimmig, dass das Bürgerbegehren zu Fasanenschule und -park nicht zulässig ist, aus formeller wie aus materieller Sicht.

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Dafür ernteten die Gemeinderäte spontanen Applaus aus den vollbesetzten Besucherrängen. Mit großer Erleichterung nahmen viele Eltern die Entscheidung zur Kenntnis.

Noch bis kurz vor der Sitzung zählte die Verwaltung die von der »Interessengemeinschaft der Eigenheimbesitzer im Fasanenpark« eingereichten Stimmen aus. 1860 Bürger hatten sich in die betreffenden Listen eingetragen – 1.410 Unterschriften befand die Verwaltung nach eingehender Prüfung für gültig.

Quorum wurde knapp erreicht

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