Veröffentlicht am 25.10.2011 00:00

Unterhaching · Erster Spatenstich für neue Schule


Von red
Erster Spatenstich: (v. l.) Bürgermeister Wolfgang Panzer, MdL Kerstin Schreyer-Stäblein und Hauptamtsleiter Thomas Portenlänger.	 (Foto: Kohnke)
Erster Spatenstich: (v. l.) Bürgermeister Wolfgang Panzer, MdL Kerstin Schreyer-Stäblein und Hauptamtsleiter Thomas Portenlänger. (Foto: Kohnke)
Erster Spatenstich: (v. l.) Bürgermeister Wolfgang Panzer, MdL Kerstin Schreyer-Stäblein und Hauptamtsleiter Thomas Portenlänger. (Foto: Kohnke)
Erster Spatenstich: (v. l.) Bürgermeister Wolfgang Panzer, MdL Kerstin Schreyer-Stäblein und Hauptamtsleiter Thomas Portenlänger. (Foto: Kohnke)
Erster Spatenstich: (v. l.) Bürgermeister Wolfgang Panzer, MdL Kerstin Schreyer-Stäblein und Hauptamtsleiter Thomas Portenlänger. (Foto: Kohnke)

Endlich hat jetzt der erste Spatenstich den Neubau der Grund- und Mittelschule am Sportpark besiegelt. Weder Bürgerbegehren oder Petitionen stehen den Plänen der Gemeinde noch im Weg, für die Kinder in Unterhaching eine moderne, sichere und zukunftsfähige Schule zu bauen.

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Mit zuversichtlicher Miene übernahm Bürgermeister Wolfgang Panzer (SPD) die vergnügliche Pflicht und gab dem 28,7 Millionen Euro teuren Bauprojekt den symbolischen Startschuss. Der Umzug aus dem alten Schulgebäude an der Fasanenstraße könnte damit planmäßig in den Weihnachtsferien 2013 bis 2014 erfolgen.

Noch in der letzten Woche stand der Zeitpunkt für den ersten Spatenstich quasi in den Sternen: Vorrang hatte zunächst ein Termin vor dem Bayerischen Landtag. Dort beriet der Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit über zwei Petitionen, die sich gegen den Bau der neuen Schule gerichtet hatten. Zunächst ­Ilse Kääb, später dann auch Dr. Astrid Schmitt, die Mitinitiatorin des zweiten Bürgerbegehrens, stellten darin vier grundsätzliche Punkte des Schulprojektes in Frage: die Verlegung der Grund- und Mittelschule von der Fasanenstraße an den Sportpark, die fehlende europaweite Ausschreibung der Architektenleistungen, den Grundstücks-Tauschvertrag mit der Firma Schrobenhauser sowie die Ablehnung des Bürgerbegehrens vom 18. August.

Mit der Prüfung wurde das Bayerische Staatsministerium des Innern beauftragt. Bereits am Abend des gleichen Tages konnte Bürgermeister Wolfgang Panzer dem versammelten Gemeinderat das Ergebnis mitteilen: »Beide Petitionseingaben wurden in allen Punkten durch Erklärungen der Staatsregierung als erledigt zurückgewiesen. Die Entscheidungen der Gemeinde Unterhaching seien nicht zu beanstanden«. In der Begründung des Ministeriums hieß es unter anderem, dass das neue Grundstück an der Stumpfwiese durchaus ein geeigneter Standort für eine Grund- und Mittelschule sei. Auch der Tauschvertrag sei rechtens, da der Wert des Grundstücks durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter ermittelt und die genaue Höhe des Baurechts auf dem Schulgrundstück dem laufenden Bauleitverfahren vorbehalten sei. »Das Votum des Ausschusses erging einstimmig«, zeigte sich Panzer sichtlich erleichtert, den Zeitplan für das Schulprojekt wieder in der Hand zu haben. Denn noch eine weitere, entscheidende Hürde konnte am gleichen Tag mit Bravour genommen werden: Die Regierung von Oberbayern, die die Entscheidung des Landtags hatte abwarten wollen, erteilte aufgrund des positiven Ausgangs schließlich doch noch die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn. »Nun können wir auch mit etwa 1,7 Millionen Euro an Fördergeldern rechnen«, rundete Panzer die Erfolgsbilanz ab.

Wie ein Damoklesschwert hatte über all den Ereignissen noch die Klage der Initiatoren des zweiten Bürgerbegehrens gehangen. Patrick Waubke, Dr. Astrid Schmitt und Cordula Tietze hatten diese beim Verwaltungsgericht München eingelegt. Sie hielten die Entscheidung der Gemeinde, das Bürgerbegehren aus materiellen wie auch formellen Gründen abzulehnen, für nicht rechtens – zogen die Klage jedoch nach Bekanntwerden der Landtagsentscheidung zurück und verzichteten in Folge auch auf einen möglichen Eilantrag. Astrid Schmitt auf Anfrage des Südost-Kuriers: »Wir ­bedauern es, dass auch im Petitionsausschuss keine sachliche Auseinandersetzung mit unseren Argumenten stattgefunden hat und der Landtag stattdessen lediglich die Aussagen der Gemeinde und des Landratsamtes übernahm – statt diese zu prüfen«. Sie hätten sich eine sachliche Diskussion über den Schulstandort erhofft. »Obwohl der Ausgang einer Klage gegen die Unzulässigkeitserklärung weiterhin offen ist, ist unser Ziel, einen Bürgerentscheid zum Schulstandort durchführen zu können, aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr zu erreichen«, so Schmitt.

Da eine finanzielle Schädigung der Gemeinde ohne Aussicht auf einen Entscheid nicht in ihrem Interesse läge, habe man sich nach Beratung mit der Rechtsanwältin entschlossen, die Klage zurückzuziehen.

Die Bauplanungen für die neue Grund- und Mittelschule laufen derweil auf Hochtouren: »Die ersten Aufträge habe ich aufgrund der Beschlüsse des Gemeinderates bereits unterzeichnet«, berichtete Panzer im Verlauf der Spatenstich-Aktion. Wenn das Tempo jetzt gehalten werden könne und das Wetter mitspiele, solle noch in diesem Jahr die feierliche Grundsteinlegung erfolgen.

In Folge der Petitionen und der Klage habe man etwa 14 Tage verloren. »Diese Zeit können wir sicherlich wieder aufholen«, setzt Panzer weiter auf die Erfolgswelle. Anfang November könne sicherlich bereits mit dem Rohbau gestartet werden. Der Baubeginn einer neuen Schule sei ein wahrlich historischer Moment für gesamte Gemeinde: Es sollten denn auch die Schüler und deren Lehrer sein, die ihrer neuen Schule später einen »richtigen« Namen gäben, betonte Panzer.

Auf jeden Fall werde es für die Kinder, Eltern und Lehrer noch eine Info-Veranstaltung rund um die neue Schule geben. K. Kohnke

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