Der erste Bundesliga-Torschütze Timo Konietzka hat sich im Alter von 73 Jahren für den Tod durch Sterbehilfe entschieden. Ihm zu Ehren findet am Mittwoch, 25. April, um 19 Uhr, ein Gedenkgottesdienst in der Pfarrei St. Markus in Neuaubing, Wiesentfelser Straße 49, statt. Fußballfans dürfen ihre Fahnen mitbringen.
Konietzkas Tod hat nun eine Diskussion zum Thema Sterbehilfe entfacht. Der unheilbar Kranke nahm die Freitodbegleitung der Schweizer Sterbehilfsorganisation Exit in Anspruch. Doch wie ist der Wunsch auf freiwilliges Sterben bei uns in Deutschland geregelt? Was ist erlaubt, was illegal?
In Deutschland verbietet das Strafgesetzbuch Tötung auf Verlangen, also aktive Sterbehilfe. Suizid und Beihilfe zum Suizid sind dagegen keine Straftat. Das gilt allerdings nur für Angehörige, Ärzten ist der assistierte Suizid (Beihilfe zum Freitod) strikt verboten. Beim assistierten Suizid erhält der Patient ein tödlich wirkendes Mittel, das der Arzt allerdings nicht selbst verabreicht. Den letzten Schritt, also das Trinken des Giftcocktails, muss der Patient selbst vornehmen.
Schmerzlos, aber nicht würdelos
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