Veröffentlicht am 06.09.2012 00:00

München · Hilfe für „Bombenopfer“


Von red

Über öffentliche Hilfen, die für Opfer der Schwabinger Bombenexplosion erforderlich werden könnten, hat Oberbürgermeister Christian Ude mit dem bayerischen Innenminister Joachim Herrmann gesprochen.

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Die Stadt will im Einvernehmen mit dem Freistaat nach einer Bestands- aufnahme nicht versicherbarer Schäden so schnell wie möglich klären, welche öffentlichen Hilfen gewährt werden können und mit Zustimmung der Rechtsaufsicht auch gewährt werden dürfen.

Geschädigte, die einen Härtefall darlegen wollen, werden gebeten, ihre Unterlagen beim Sozialbürgerhaus Schwabing – Freimann, Taunusstraße 29, 80807 München, Telefon 2 33-3 30 10 oder 2 33-3 30 13 einzureichen.

Ude und Herrmann hatten zudem übereinstimmend festgestellt, dass eine Haftungsgrundlage der öffentlichen Hand nach derzeitigem Kenntnisstand nicht ersichtlich ist, da die Behörden und das beauftragte Unternehmen pflichtgemäß gehandelt hätten und einen drohenden größeren Schaden abwehren konnten.

Erfreut wurde zur Kenntnis genommen, dass zumindest einige Versicherer die versicherten Risiken regulieren wollen und sich nicht auf einen Haftungsausschluss wegen Kriegsfolgeschäden berufen werden. Erforderlich sei deshalb nun eine Bestandsaufnahme, in welcher Höhe nicht versicherbare Schäden entstanden sind und in wie vielen Fällen es zu sozialen Härten kommt.

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