Veröffentlicht am 13.11.2012 00:00

München · Volksbegehren im Januar


Von red
Kündigte jetzt das Volksbegehren zu den Studienbeiträgen an: Innenminister Joachim Herrmann.  (Foto: Ministerium)
Kündigte jetzt das Volksbegehren zu den Studienbeiträgen an: Innenminister Joachim Herrmann. (Foto: Ministerium)
Kündigte jetzt das Volksbegehren zu den Studienbeiträgen an: Innenminister Joachim Herrmann. (Foto: Ministerium)
Kündigte jetzt das Volksbegehren zu den Studienbeiträgen an: Innenminister Joachim Herrmann. (Foto: Ministerium)
Kündigte jetzt das Volksbegehren zu den Studienbeiträgen an: Innenminister Joachim Herrmann. (Foto: Ministerium)

Jetzt dürfen Bayerns Bürger abstimmen: Innenminister Joachim Herrmann hat am Montag, 12. November, den Zeitraum für die 14-tägige Eintragungsfrist für das Volksbegehren zu den Studienbeiträgen bekanntgegeben:

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„Die Eintragung für das Volksbegehren wird in der Zeit vom 17. bis 30. Januar 2013 möglich sein. Dieser Termin ist geeignet, da er ausreichend nach den Weihnachtsferien und vor den Faschingsferien liegt.“ Die Eintragungsfrist wird förmlich am Freitag, dem 16. November 2012, im Staatsanzeiger bekannt gemacht.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte am 22. Oktober 2012 das Volksbegehren zur Abschaffung der Studienbeiträge zugelassen. Nach dem Landeswahlgesetz muss dann innerhalb von vier Wochen die 14-tägige Eintragungsfrist im Staatsanzeiger bekannt gemacht werden.

Die Eintragungsfrist beginnt nach den gesetzlichen Bestimmungen frühestens acht, spätestens zwölf Wochen nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger. Das weitere Verfahren wird dann von der Zahl der Eintragungen für das Volksbegehren abhängen. Erreicht das Volksbegehren die erforderliche Unterstützung von zehn Prozent der Stimmberechtigten in Bayern (etwa 940.000 Unterschriften), so muss es der Ministerpräsident innerhalb von vier Wochen nach Bekanntmachung des amtlich festgestellten Ergebnisses dem Landtag zuleiten.

CSU München ist für die Abschaffung

Für die Abschaffung von Studienbeiträgen und aus Gründen der sozialen Balance auch der Gebüh- ren für die Meisterprüfung hat sich der Münchner CSU-Bezirksverband in seiner Vorstandssitzung am 12. November ausgesprochen. Als Ausdruck der Gleichwertigkeit von beruflicher und universitärer Ausbil- dung erscheint die Abschaffung der Prüfungsgebühren für die Meisterausbildung ebenfalls geboten. Andere vergleichbare Ausbildungsgebühren

sollten ebenfalls überprüft werden“, sagt der CSU-Bezirksvorsitzende, Dr. Ludwig Spaenle, zugleich bayerischer Kultusminister.

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