Veröffentlicht am 18.12.2012 00:00

München · Änderungen im Mietrecht nicht ausreichend


Von red

Der Deutsche Bundestag hat Änderungen im Mietrecht beschlossen. Unter anderem wurde ein Zusatz eingefügt, wonach die Miete nicht wie bisher um 20 Prozent innerhalb von 3 Jahren erhöht werden darf, sondern »nur« noch um 15 %.

Florian Post (SPD)

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Diese Ausnahmeregelung soll jedoch nur in Gemeinden gelten, in denen »die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen (…) besonders gefährdet ist.«

Das wäre für München wohl der Fall, auch wenn eine 15%ige Mieterhöhung für die meisten Mieterinnen und Mieter weiterhin eine enorme Belastung darstellt. Der Münchner Stadtrat, allen voran Oberbürgermeister Christian Ude, forderte seit dem 14. Dezember 1994, also seit fast 2 Jahrzehnten, die Herabsetzung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen innerhalb von 3 Jahren, von damals 30 auf 15 %. Dass der Bundestag nun dieser Forderung der SPD-geführten Münchner Stadtregierung endlich nachkommt, ist ausdrücklich zu begrüßen.

Jedoch muss auch vor zu viel Euphorie gewarnt werden. Unverändert bleibt ja die Regelung, wonach der Vermieter 11 % der Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen darf. Das sind die Mieterhöhungen, die wirklich zu Buche schlagen. Diese 11%ige Umlage pro Jahr werde wegen der milliardenschweren energetischen Sanierungsmaßnahmen in den kommenden Jahren der Hauptpreistreiber auf dem Mietmarkt sein. Die Abgeordneten der SPD im Bundestag hatten mit Recht gefordert, den Prozentsatz zu kürzen und die Umlagefähigkeit zu befristen.

Außerdem muss endlich eine Regelung geschaffen werden, wonach die Mieten bei Neuverträgen gedeckelt werden. Der Vermieter darf bei der Neuvermietung einer Wohnung derzeit so viel Miete verlangen, wie er will bzw. der Markt es zulässt. Dies führt wiederum dazu, dass die Durchschnittsmieten in München immer mehr steigen. An diesen Durchschnittsmieten orientiert sich der Münchner Mietspiegel, der auch Grundlage für Mieterhöhungen ist. Dies verstärkt den »Mieterhöhungseffekt« zusätzlich. Eine bittere Pille also nicht nur für die Wohnungssuchenden.

Die Stadt München wird weiterhin darauf drängen, dass alle ihre seit 1994 immer wieder erhobenen Forderungen zum Mietrecht Berücksichtigung finden, um die dramatische Entwicklung des Mietenniveaus endlich durch gesetzgeberische Maßnahmen zu bremsen. Für diese Forderung würde ich mich gerne als Münchner Bundestagsabgeordneter einsetzen.

Ihr Florian Post, Bundestagskandidat für den Münchner Norden

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