Die gesetzlichen Lärm-Grenzwerte der Tram nach St. Emmeram werden eingehalten. Das ist die Quintessenz der Antwort auf eine Anfrage von CSU-Stadtrat Richard Quaas zu den Messungen im April 2012, abgegeben von Arbeitsreferent Dieter Reiter mit einer Stellungnahme der Stadtwerke München.
Bogenhausens »Cosima-Tram«
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Es bestehe nach den Resultaten der Untersuchungen »kein aktueller Handlungsbedarf«. Verlangte konkrete Zahlen indes wurden nicht genannt.
»Die im Mai ausgewerteten Ergebnisse wurden den drei Anwohnern per E-Mail mitgeteilt, ebenso die verwertbaren Ergebnisse der Erschütterungsmessungen und das Erfordernis der Wiederholung in drei anderen Anwesen. Diese Messergebnisse vom September werden aktuell vom Gutachter zusammengestellt und den Anwohnern anschließend zeitnah übermittelt«, heißt es in der Erklärung. Die Wiederholung sei notwendig geworden, »weil die Messungen unter anderem auf Grund von parallel zu großen Störgeräuschen des Kfz-Verkehrs nicht repräsentativ waren«.
Der Hintergrund: Mitte Dezember 2011 war die Linie eröffnet worden. Seitdem beklagen sich kontinuierlich mehr Anwohner aus der Cosimastraße über Tramlärm und Erschütterungen. Deshalb wurden im vergangenen Frühjahr auf diesem Abschnitt bei sechs Anwohnern Messungen, in Wohnungen und auf Balkonen, vorgenommen.
»Die Tram ist in den Gebäuden zweifellos als Geräusch oder leichte Vibration wahrnehmbar. Die Erschütterungen sind jedoch so gering, dass beim sekundären Luftschall die Grenzwerte sogar deutlich unterschritten werden«, konstatieren die Stadtwerke. Und weiter: »Beim primären Luftschall werden die Werte eingehalten«. Dazu muss man wissen: Beim »primären Luftschall« erfolgen die Tests bei geöffneten Fenstern.
Ein Anlieger, auf dessen Balkon an der Haltestelle Fritz-Meyer-Weg gemessen wurde: »Der Lärm war in den warmen Sommernächten besonders quälend, weil man kein Fenster öffnen konnte. Gewundert hat mich, dass laut Bezirksausschuss jener Gutachter die Schallmessungen durchgeführt hat, der auch das Erstgutachten für die Umweltverträglichkeit erstellt hatte. Meine Tochter meinte, dass wäre so, als würde sie ihre eigene Schulaufgabe korrigieren«. hgb