Veröffentlicht am 23.01.2013 00:00

Neubiberg/Unterbiberg · Im Frühjahr geht es los


Von red
Neubiberg/Unterbiberg · Im Frühjahr geht es los (Foto: red)
Neubiberg/Unterbiberg · Im Frühjahr geht es los (Foto: red)
Neubiberg/Unterbiberg · Im Frühjahr geht es los (Foto: red)
Neubiberg/Unterbiberg · Im Frühjahr geht es los (Foto: red)
Neubiberg/Unterbiberg · Im Frühjahr geht es los (Foto: red)

Der Neubau soll zehn Jahre lang als Kindergarten und anschließend zum Beispiel als Jugendzentrum oder Seniorenfreizeitstätte genutzt werden.

Entschied der Gemeinderat im Oktober 2012, die Möglichkeit eines dauerhaften, mehrgeschossigen Gebäudes, in dessen Erdgeschoss der Kindergarten eingezogen wäre, zu untersuchen, war einen Monat später klar, dass ein solches Gebäude aus Zeit-, Konzept- und Vergabethemen heraus nicht rechtzeitig fertig geplant werden könne. Schließlich soll der Kindergarten im September 2013 den Betrieb aufnehmen. Man kehrte zurück zu Planungen für einen Holzbau in Modulbauweise, welcher jetzt eingeschossig geplant wird, da er nur noch für zwei statt wie ursprünglich gedacht drei Gruppen benötigt wird. Der von der Architektengesellschaft Breitenbücher Hirschbeck München konzipierte Kindergarten wird auf vier ovale Gebäudeteile verteilt, deren Längsseiten parallel zum Hallstattfeld liegen. Die Eingeschossigkeit vereinfacht die täglichen Betriebsabläufe. Vom Eingang zwischen den zwei nördlichen Ovalen geht es über einen großen Verteilerflur zu den einzelnen Räumen.

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Im Nordwesten sind Küche, Personalräume und Leiterinnenbüro untergebracht. Im südwestlichen Oval liegen der Ruhe- und Mehrzweckraum sowie die Sanitärräume. Die Gruppenräume 1 und 2 kommen in die östlichen Ovale und haben jeweils große Fenster zum Garten sowie einen direkten Zugang zu ihm. Der Garten liegt östlich des Gebäudes und schließt sich an den AWO-Kindergarten an, welchem der neue Kindergarten in Außenansicht und Dachlösung ähneln wird. »Ein besonderes Gebäude an besonderer Stelle«, urteilte Christian Einzmann vom Bauamt Neubiberg über den Entwurf. Oberlichter im begrünten Flachdach sollen zusätzliches Tageslicht in die Räume bringen und gegen die Verschattung durch das Nachbargebäude wirken.

Für das geplante Konzept sind zahlreiche Ausnahmegenehmigungen vom seit 1996 geltenden Bebauungsplan Nummer 52 nötig, für die Art der Nutzung, die Geschossigkeit und die Dachneigung.

Die dort vorgeschriebenen sozialen/gemeindlichen Nutzungen wie Sozialstation, Seniorentreff, Seelsorge oder Jugendheim werden sozusagen um zehn Jahre verschoben. Das jetzt geplante Flachdach weicht zwar von der Umgebungsbebauung mit steilen Satteldächern ab, wird sich so formal aber besser gegen diese mehrgeschossigen Wohnriegel mit steilem Satteldach behaupten können, erklärt Einzmann.

Der neue Kindergarten wird vollständig barrierefrei und mit allen erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen ausgestattet. Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto bringen oder holen, sollen auf Gemeindegrund entlang der Straße Hallstattfeld parken. Mitarbeiter erhalten in der Tiefgarage des nördlichen Wohngebäudes Parkplätze.

Die Baukosten stehen noch nicht fest. Auf der Gemeinderatssitzung wurde als »Hausnummer« etwa 1,5 Millionen Euro genannt. Um Kosten zu sparen, wird die Planung in Teilprojekte aufgespalten, die das Bauamt der Gemeinde Neubiberg selbst ausführt. Der enge Zeitplan erfordert kurze Entscheidungswege, wozu der Gemeinderat dem Bürgermeister einstimmig alle erforderlichen Befugnisse verlieh. Angela Boschert

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