Sehr viel wird geschrieben über das Für und Wider zum Thema Schusswaffen und über das Pro und Contra einer weiteren Verschärfung des Waffengesetzes.
Gerade die Polizeiliche Kriminalstatistik (Schusswaffen) wird oft als Grundlage, manchmal auch als Ersatz der notwendigen Recherche, für die teilweise sehr einseitigen Berichte verwendet. Auch die Politik verwendet diese Statistik als Begründung für die Notwendigkeit einer nochmaligen Verschärfung.
Umfragen zum Thema:
Leider ist die polizeiliche Kriminalstatistik für die Unterscheidung, ob Delikte mit legalen oder illegalen Schusswaffen begangen wurden, überhaupt nicht geeignet, da diese zurzeit hier nicht unterscheidet. Damit hilft die polizeiliche Kriminalstatistik auch nicht bei der Entscheidung über das Pro und Contra einer weiteren Verschärfung des Waffengesetzes. Allenfalls dient die Statistik, in der aktuellen Form, als Alibi-Funktion für eine, aus anderen, nicht nachvollziehbaren, Gründen gewollte weitere Einschränkung im Bereich der legalen Schusswaffen. Dem Problem der Ungenauigkeit der polizeilichen Kriminalstatistik widmet sich eine Petition vom 25. Februar 2013 mit der Bezeichnung Kriminalpolizei des Bundes Polizeiliche Kriminalstatistik (Schusswaffen) und dem folgenden Text: