Veröffentlicht am 21.05.2013 00:00

Bogenhausen/Englschalking · Jetzt wird geklagt!


Von red

Die Bürgerinitiative (BI) »Verkehrskonzept Prinz Eugen Park e.V.«, vertreten durch ihren Vorsitzenden, Rechtsanwalt Michael Schramm, hat jetzt Normenkontrollklage gegen den im Dezember 2012 vom Stadtrat beschlossenen und Ende März veröffentlichten Bebauungsplan für den 30 Hektar großen Prinz-Eugen-Park an der Cosimastraße eingereicht. Ziel ist eine Änderung der Verkehrserschließung. Experten kalkulieren künftig mit zusätzlich 9.000 Autofahrten pro Tag.

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Angelika Pilz-Strasser, Vorsitzende des Bezirksausschusses (BA), zur Klage: »Das war zu befürchten, ist legitim. Es war sinnvoll, in den Diskussionen gute Lösungen zu suchen. Ich meine, wir haben sie gefunden. Auch als ein Resultat davon kann das Planungsreferat sehr gut vorbereitet in die Auseinandersetzung gehen. Sollte die Klage angenommen werden, wird sich der Baubeginn wahrscheinlich verzögern.« Der Bezug der ersten 100 von etwa 1.800 Wohnungen für 4.000 Menschen war bislang für 2015 vorgesehen.

»Wir meinen, dass der Bebauungsplan für das aktuell größte Neubauvorhaben Münchens nichtig ist, da die Stadt die berechtigten Belange der Anwohner nicht oder nicht richtig berücksichtigt hat. Dies betrifft in erster Linie die Verkehrsanbindung«, so Schramm.

Der BI-Chef erläutert: »Uns ist der Mangel an Wohnraum bekannt. Die Bedenken richten sich daher nicht gegen den Wohnungsbau an sich, sondern gegen das Verkehrskonzept der Stadt, das einseitig die Anwohner westlich der Cosimastraße (Wagner- und Grimmeisen-Viertel, d. Red.) belastet. Das Areal der ehemaligen Kaserne soll verkehrlich ausschließlich über die Westseite erschlossen werden. Die Anwohner des gegenüberliegenden Gebiets befürchten, dass ein erheblicher Teil des Neuverkehrs nicht über die Cosima-, die als Hauptverkehrsstraße den Neuverkehr nach den Vorgaben der Planer aufnehmen soll, sondern durch das Wohngebiet fließen wird.«

Für Einbahnstraßen-Lösung den Konsens geopfert?

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung waren mehrere Verkehrskonzepte diskutiert worden. Das Planungsreferat hatte daraufhin ein neues Modell entwickelt. Dieser »Planfall I« sah eine bauliche Sperrung des Wohngebiets um die Lohengrinstraße für den Durchgangsverkehr zwischen Cosima- und Effnerstraße vor. Dazu Jurist Schramm: »Der von der Stadt bestellte Gutachter hat dieses Konzept als die beste Alternative bezeichnet, die BI hat es befürwortet. Kurz vor der BA-Sitzung im Juni 2012 wurde dieser Konsens zugunsten einer Öffnung für den Durchgangsverkehr aufgekündigt. Es sollte stattdessen eine Einbahnstraßenregelung umgesetzt werden. Diese wurde mit nur einer Stimme Mehrheit im BA befürwortet und vom Stadtrat beschlossen.« Die Kläger führen zudem »einschneidende Maßnahmen für die Umwelt«, wie die Rodung von fast 1.200 Bäumen sowie die Gefährdung geschützter Tierarten an. Und er ergänzt: »Die Klage konnte nicht früher erhoben werden, da der Bebauungsplan erst zu den Osterferien veröffentlicht wurde.«

»Wir haben dafür Verständnis, dass Bürger auch die juristischen Möglichkeiten nutzen wollen, um ihre Forderungen durchzusetzen. Das ist ja ihr gutes Recht«, so der SPD-Sprecher im Bezirksausschuss, Peter Scheifele. »Allerdings hat die Stadt gerade bei diesem Verkehrskonzept vielfältige, transparente Untersuchungen und Veranstaltungen mit der Initiative und dem Bezirksausschuss durchgeführt, so dass man mit der getroffenen Entscheidung – vielleicht nicht zu hundert Prozent – aber doch zufrieden sein könnte. Wir hoffen, dass die Klage keinen weiteren Aufschub für die Bebauung bedeutet, denn wir brauchen in München dringend Wohnungen.«

Helmut G. Blessing

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