In Würde leben, in Würde sterben: So geht die Bundespolitik das Thema Sterbehilfe an. MdL Diana Stachowitz (SPD) hat am Montag beim Moosacher VdK im Alten Wirt über den Stand der Sterbehilfedebatte im Bundestag und in der Öffentlichkeit berichtet.
»Wir beschäftigen uns in der Regel nicht gerne mit der letzten Phase unseres Lebens. Aber jetzt wird der Bundestag über die Sterbehilfe entscheiden, und ich möchte Sie über den Stand der Diskussion informieren«, sagte Diana Stachowitz , die auch Mitglied im VdK-Vorstand ist, zu Beginn der Veranstaltung. Die Debatte wird sehr emotional geführt, weil alle persönlich betroffen sind als Individuum und im Zusammenhang mit Angehörigen und Freunden. Wobei im Bundestag die Parteigrenzen aufgehoben sind, wie immer, wenn es um sehr persönliche Entscheidungen geht.
Zunächst erklärte die Sozialpolitikerin, dass bereits heute in Deutschland Sterbehilfe in vielen Bereichen erlaubt ist: Passive und indirekte Sterbehilfe sowie assistierter Suizid sind straffrei. Lediglich die aktive Sterbehilfe wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet. »Das Problem liegt bei der Abgrenzung zwischen indirekter und aktiver Sterbehilfe«, erklärte Stachowitz. Hier sind die Grenzen zuweilen fließend, zum Beispiel, wenn die verabreichte Dosis Morphium vom Arzt oder von einem Angehörigen erhöht wird.
Hier gibt es bereits einschlägige Urteile. Ebenso schwierig ist die Situation der begleitenden Personen. »In der Sterbehilfediskussion müssen wir auch an Sie denken. Studien belegen, dass viele Begleiter schwer psychisch belastet sind«, bekräftigte MdL Stachowitz.
In der Gesellschaft zeichnet sich, so die SDP-Politikerin, ein vielschichtiges Bild ab. Eine Mehrheit der Bevölkerung befürworte ein selbst bestimmtes Lebensende, allerdings ohne klare Vorstellung davor, wie das geregelt werden sollte. Muslime, Juden und Buddhisten, die ebenfalls Teil unsrer Gesellschaft sind, lehnen Sterbehilfe komplett ab.
Die größte Gruppe im Bundestag möchte aus diesem Grund keine weitere gesetzliche Regelung herbeiführen. Zu groß sei die Gefahr des Missbrauchs, zu groß die Sorge, dass alte und pflegebedürftige Menschen sich zu einem solchen Schritt gedrängt fühlen könnten. Eine Gruppe um Karl Lauterbach und Peter Hintze wollen demgegenüber sowohl die aktive Sterbehilfe als auch kommerzielle Sterbehilfevereine zulassen.
Der dritte Gruppenantrag im Bund befürwortet eine spezielle Regelung von Ausnahmefällen. »Wo ziehen wir hier die Grenze? Wer 'darf' auf Wunsch sterben, der Krebskranke im Endstadium? Die manisch Depressive?« Dieser Weg öffne einem Missbrauch Tür und Tor, so Diana Stachowitz. Die Alternative müsse lauten: Palliativmedizin und Hospiz ausbauen, Pflegepersonal starken, gut ausbilden, begleiten und bezahlen.
»Die Angst vor dem Sterben ist menschlich. Wir können sie lindern und menschlich begleiten«, meinte Diana Stachowitz. Übrigens ist die Zahl derjenigen, die den Wunsch nach Sterbehilfe äußern, in der Gesellschaft mit 0,2 Prozent sehr gering. Der Verdienst der aktuellen Diskussion sei aber, dass wir uns wieder aktiv und in vielen Kreisen mit dem Tod beschäftigen.
»Woran machen wir Würde fest? Ist ein Leben im Rollstuhl unwürdig? Ist ein behindertes Kind nicht lebenswert? Dahin darf es nicht kommen«, so der Appell der Politikerin, die Moosach im bayerischen Landtag vertritt. »Gerade mit unserem geschichtlichen Hintergrund sollten wir Wert darauf legen, das Leben in seiner ganzen Vielfalt stehen zu lassen und nicht gesetzliche Möglichkeiten schaffen, die es eingrenzen«.