Veröffentlicht am 16.06.2015 00:00

Erlass der Gemeinde Neubiberg


Von red

Die Gemeinde Neubiberg erlässt folgende Allgemeinverfügung für die geplante Sonnwendfeier der Neubiberger Lindenburschen am Samstag, 20. Juni:…

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…von Samstag, 16 Uhr, bis zum Folgetag, 8 Uhr, ist es im Bereich um den Landschaftspark Hachinger Tal sowie im Bereich nördlich bis zum Werner-Heisenberg-Weg/Äußere Hauptstraße, östlich bis zur Tegernseer Landstraße, südlich bis zur Prof.-Messerschmitt-Straße und westlich bis zum Funpark/Finsinger Feld verboten, alkoholische Getränke auf öffentlichen Wegen und Plätzen sowie privaten Flächen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, mitzuführen und zu konsumieren.

Einzige Ausnahme: Der Beginn der ehemaligen Landebahn von Neubiberg aus (siehe grüner Rahmen auf Bild).

Der Gemeingebrauch der öffentlichen Straßen, Wege und sonstigen öffentlichen Bereiche wird für diesen Zeitraum eingeschränkt. Sollte es zu Verstößen gegen diese Anordnung kommen, sind der Polizei, der Gemeindeverwaltung und dem Sicherheitsdienst nach Aufforderung die alkoholischen Getränke herauszugeben. Anderenfalls muss der genannte Veranstaltungsbereich verlassen werden (Art. 58 LStVG).

Dem Sicherheitsdienst wird für das gesamte Veranstaltungsgelände das Hausrecht übertragen. Die vollständige Ausfertigung dieser Allgemeinverfügung kann in der Gemeindeverwaltung Neubiberg, Rathausplatz 12, Bürgerbüro, Zimmer 002 während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden. Die Gemeinde weist darauf hin, dass diese Allgemeinverfügung einen Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben gilt.

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