München/St. Quirin · Bayern will Asylbewerber, deren Antrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde, künftig schneller abschieben können. Von der Bundesregierung fordert die Staatsregierung die Einführung dieser Regelung für ganz Deutschland. Weitere Forderungen sind:
Beschlüsse und Forderungen der CSU
Bayern fordert von der EU Maßnahmen in der Flüchtlingspolitik
Ausweitung von Leistungskürzungen nach § 1a AsylbLG für Personen aus sicheren Herkunftsländern oder deren Asylanträge als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden.
Gesetzliches Verbot der Erteilung von Beschäftigungserlaubnissen an Asylbewerber, die aus sicheren Herkunftsstaaten stammen oder deren Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden ist, sowie an Asylbewerber, deren Überstellung im Dublin-Verfahren angeordnet ist. Andererseits müssen alle Asylbewerbern mit hoher Bleibeperspektive sehr schnell in die Lage versetzt werden, ihren Lebensunterhalt eigenständig zu sichern.
Wiedereinführung der generellen räumlichen Beschränkung auf den Bezirk der Ausländerbehörde (Residenzpflicht) für Asylbewerber, die aus sicheren Herkunftsstaaten stammen oder deren Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt, sowie für Asylbewerber, deren Überstellung im Dublin-Verfahren angeordnet worden ist.
Abschaffung der Duldung für Asylbewerber, deren Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden ist, durch Änderung des Aufenthaltsgesetzes. Diese Ausländer erhalten nur noch ein Papier, in dem ihre Ausreisepflicht bescheinigt wird. Damit entfällt auch die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis.
Schaffung der Möglichkeit, dass Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive auch länger als drei Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben können.
Massive Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung in den Westbalkanstaaten, um die Botschaft zu verbreiten, dass sich das Kommen nach Deutschland nicht lohnt und sogar eine Wiedereinreisesperre droht, die für den gesamten Schengenraum gilt.
Zur Sicherstellung einer einheitlichen Abschiebungspraxis in Deutschland dürfen Abschiebungsstopperlasse der Länder nur im Einvernehmen mit dem BMI oder durch IMK-Beschluss erfolgen. Dadurch werden Wintererlasse einzelner Länder ausgeschlossen.
Abschiebungen nach Ablauf der Ausreisepflicht dürfen grundsätzlich nicht angekündigt werden.
Der Bund muss bei der in diesem Jahr anstehenden Umsetzung der EU-Vorgaben zur Unterbringung von Asylbewerbern der veränderten Situation beim Zugang von Asylbewerbern Rechnung tragen. Die Ausgestaltung von Unterkünften muss menschenwürdig sein, darf aber keinen zusätzlichen Anreiz schaffen, nach Deutschland zu kommen.
Der Bund muss sich an Wohnraumprogrammen der Länder in Höhe von mindestens 2 Mrd. jährlich beteiligen. Da in vielen Regionen der Wohnungsmarkt bereits heute sehr angespannt ist, sind massive Investitionen in den Wohnungsmarkt notwendig, um soziale Verwerfungen in Folge der vielen Flüchtlinge, die dauerhaft bei uns bleiben, zu vermeiden.