Liebe Münchnerinnen und Münchner! Unsere Gesellschaft wird immer älter und die Zahl der Pflegebedürftigen steigt kontinuierlich an, darunter auch eine steigende Zahl von Menschen, die an Demenz erkranken.
Aktuelle Kolumne von Claudia Tausend (SPD) Bundestagsabgeordnete Wahlkreis München Ost
Dafür brauchen wir passgenauere Hilfen. Deshalb reformieren wir die Pflege mit einem ganzheitlichen Ansatz. In unserer neuen Sichtweise auf die Pflegebedürftigkeit steht für uns der gesamte Mensch im Mittelpunkt nicht mehr nur die körperlichen Gebrechen zählen. Dazu arbeiten wir an einem Pflegestärkungsgesetz II mit der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
Der Wechsel von den bisherigen Pflegestufen auf fünf Pflegegrade ist der wichtigste Punkt. Das neue System beschreibt den Bedarf wesentlich genauer und die Unterstützung richtet sich nach dem Grad der Selbstständigkeit eines Pflegebedürftigen. Ab 2017 sollen fünf sogenannte Pflegegrade die bisherigen drei Pflegestufen ablösen. Damit setzt die Unterstützung deutlich früher an als bisher, zum Beispiel, wenn eine Dusche altersgerecht umgebaut werden muss oder Hilfe im Haushalt benötigt wird. Damit werden Menschen erreicht, die bisher keine Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten haben. Etwa 500.000 Menschen werden zusätzlich Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung haben.
Wer bisher Leistungen erhalten hat, bekommt sie weiterhin mindestens im gleichen Umfang. Außerdem verteilen wir die Mittel gerechter, weil für die schwer Pflegebedürftigen nach der Reform mehr Geld zur Verfügung steht. Alle Pflegebedürftigen erhalten gleichberechtigt Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung wird 2017 fünf Milliarden Euro mehr zur Verfügung haben als noch zu Beginn der Legislaturperiode. Wenn mehr Geld in der Pflege zur Verfügung steht, verbessert sich auch die Qualität. Außerdem entlasten wir pflegende Angehörige und sorgen dafür, dass sie in der Renten- und Arbeitslosenversicherung besser abgesichert sind.
Das Pflegestärkungsgesetz II wollen wir noch 2015 im Bundestag verabschieden, so dass das Gesetz planmäßig zum 1. Januar 2016 in Kraft treten kann. Ich würde sagen, es zahlt sich aus, dass wir von der SPD in den Koalitionsverhandlungen beim Thema Pflege nicht locker ließen.
Ihre
Claudia Tausend