Veröffentlicht am 10.02.2016 00:00

Haarer Bürger können Förderung für Baum-Nachpflanzungen bekommen


Von red

Im Herbst 2012 wurde er erstmals in der Gemeinde Haar entdeckt - der Asiatische Laub- holzbockkäfer (ALB). 300 Bäume aller Größen mussten seither, vorrangig in Ottendichl und Salmdorf, vorsorglich gefällt werden – zum großen Bedauern aller Bürger.

Im Münchner Umland aufgetaucht: Asiatischer Laubholzbockkäfer Themenseite zum meldepflichtigen Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis, Abk.: ALB)

Nun können zumindest Teile des wertvollen Baumbestands ausgeglichen werden – mit finanzieller Unterstützung des Landkreises.

20.000 Euro Fördermittel für Ersatzpflanzungen stellt das Landratsamt den betroffenen Gemeinden (Feldkirchen, Neubiberg und Haar) jeweils zur Verfügung. Da die drei Kommunen jedoch völlig unterschiedlich vom asiatischen Käfer betroffen sind, konnte man sich bei einem Abstimmungsgespräch nicht auf einen einheitlichen Förderweg einigen, wie Haars Bürgermeisterin Gabriele Müller während der jüngsten Gemeinderatssitzung betonte. So gibt es nun ein Haarer Verfahren, dem alle Gemeinderäte zustimmen konnten.

70 Prozent werden bezahlt

Damit möglichst viele der betroffenen Grundstückseigentümer in den Genuss einer För- derung kommen, werden maximal 70 Prozent der Pflanzkosten übernommen. Gefördert wir da- bei abhängig von den Pflanzgrößen: Beträgt der Stammumfang des neuen Baums in ei- nem Meter Höhe über dem Boden zwischen 12 und 14 Zentimeter, werden maximal 300 Euro zugeschossen. Liegt der Stammumfang über 14 Zentimeter, dann werden maximal 400 Euro dazugegeben. Gefördert werden nur Bäume, die vom Käfer nachweislich nicht befallen werden – dazu gibt es eine Liste im Haarer Umweltreferat.

Antrag zur Förderung sollte bis zum 30. April eingereicht sein

Alle durch Fällung betroffene Grundstückseigentümer sind zur Teilnahme an diesem Programm berechtigt. Allerdings sollte man schnell sein. Zum einen werden die Fördermittel im sogenannten »Windhundverfahren« vergeben – das bedeutet, es werden alle Anträge berücksichtigt, bis die Summe verbraucht ist. Wenn die Fördermittel aufgebraucht sind,können keine Anträge mehr genehmigt werden. Zum anderen gibt es eine Deadline: Da der vom Landratsamt ausbezahlte Förderbetrag innerhalb von drei Monaten abgerechnet werden muss, muss bis spätestens 30. April der Förderantrag der Haarer Bürger in der Gemeinde liegen.

Wie stellt man

einen Antrag

auf Förderung?

Und so funktioniert es: Der Antrag auf Förderung ist beim Umweltreferat der Gemeinde Haar einzureichen. Darin enthalten sein muss ein Angebot der Firma, die den Auftrag erhalten soll. Falls die Pflanzung in Eigenarbeit erfolgt, genügt ein Angebot über den Kauf- preis des Baumes. Bitte beachten: Der Auftrag darf erst nach Genehmigung des Förderan- trags erteilt werden. Nach Abschluss der Arbeiten ist die bezahlte Rechnung im Original spätestens zum 30. Juni beim Umweltreferat einzureichen. Im Anschluss daran erfolgt eine zeitnahe Besichtigung vor Ort und erst dann der Förderbetrag überwiesen.

Im Gremium des Gemeinderats kam dann noch die Frage nach der Gerechtigkeit auf: Wer- ner Kozlik fragte, ob die zwei Bäume pro Flurnummer wirklich festgeschrieben sind, oder ob man nicht prozentual am Baumverlust der einzelnen Grundstücksbesitzer die Förde- rung bemessen könnte. Gerechtigkeit sei bei dem Thema schwer zu finden, betonte Gabriele Müller. Und Umweltreferent Michael von Ferrari ergänzte, dass man dann auch noch beachten müsste, wie groß die gefällten Bäume waren. Oft wären viele kleine Bäume auf einer Flurnummer den Käfer-Maßnahmen zum Opfer gefallen.

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