Liebe Münchnerinnen und Münchner! Seit einigen Jahren nutzen Arbeitgeber Leiharbeit und Werkverträge dafür, um Lohndumping zu betreiben und Belegschaften zu spalten.
Aktuelle Kolumne von Claudia Tausend (SPD) Bundestagsabgeordnete Wahlkreis München Ost
So sind Beschäftigte zweiter und dritter Klasse entstanden: Sie erhalten meistens weniger Lohn, haben schlechtere Arbeitsbedingungen und weniger Rechte, zum Beispiel bei Kündigungsschutz, Mitbestimmung und Arbeitssicherheit. Wenn Leiharbeit dazu eingesetzt wird, dass dauerhaft bestehende Arbeitsplätze mit Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern besetzt und so Stammbelegschaften abgebaut werden, sprechen wir eindeutig von Missbrauch der Leiharbeit. Das gleiche gilt für illegale Werkverträge und Scheinselbstständigkeit, weil die Betroffenen genauso im Betrieb mitarbeiten wie ihre festangestellten Kolleginnen und Kollegen.
Ich finde es wichtig, wieder Ordnung und Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt herzustellen und zu verhindern, dass Normalarbeitsplätze weiterhin gefährdet werden. Unser Ziel ist es, durch die Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen Stammarbeitsplätze und Tarifverträge zu schützen, prekäre Beschäftigung zurückzudrängen und ehrliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Betriebsräte zu stärken. Es ist nicht das Ziel der Gesetzesinitiative Werkverträge oder Leiharbeit zu verbieten. Natürlich braucht die Wirtschaft weiterhin das Instrument des Werkvertrages. Was die Wirtschaft allerdings nicht braucht sind Wettbewerbsverzerrungen, dass also Unternehmen, die sich regelkonform verhalten einen wirtschaftlichen Nachteil erhalten. Diese illegalen Vertragskonstellationen entziehen dem Staat außerdem Sozialabgaben. Leiharbeit soll wieder darauf reduziert werden, ihren eigentlichen Zweck zu erfüllen: Sie soll Unternehmen helfen, Auftragsspitzen zu bewältigen oder bei Ausfall von Beschäftigten vorübergehend Ersatz zu finden.
Wir wollen eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten einführen. Nach dieser Zeitspanne müssen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Einsatzbetrieb eingestellt werden, es sei denn, die Beschäftigten wollen das Arbeitsverhältnis mit dem Verleihunternehmen fortsetzen. Mehr Flexibilität gibt es nur, wenn Schutz und Sicherheit für die Beschäftigten sozialpartnerschaftlich vereinbart werden. Zudem legt der Gesetzentwurf fest, dass für Leiharbeitnehmerinnen und -nehmer nach neun Monaten die gleiche Bezahlung wie für die Stammbelegschaft gelten muss. Weiter werden die Informationsrechte des Betriebsrates gestärkt und gesetzlich festgeschrieben. Betriebsräte müssen über den Einsatz von Werkverträgen im Betrieb erst einmal Kenntnis haben, um gegebenenfalls tätig werden zu können.
Die Union hat den Gesetzentwurf auf Eis gelegt. Deshalb wurde er zwischen den Ressorts noch nicht abgestimmt und konnte nicht ins Kabinett eingebracht werden. So lässt die Union gut eine Million Menschen im Regen stehen, die nach wie vor weniger Geld für ihre Arbeit bekommen und weniger Rechte haben. Wir als Bundestagsfraktion mit unserer Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles kämpfen weiter dafür, dass der Gesetzentwurf endlich das parlamentarische Verfahren erreicht.
Ihre Claudia Tausend