Veröffentlicht am 30.08.2016 00:00

Obergiesing · Wenn die Erhaltungssatzung in Obergiesing wohl zu spät kommt

Erhaltungssatzung oder nicht? Die Bewohner der Kesselbergstraße 10 sehen  einer ungewissen Zukunft entgegen.	 (Foto: HH)
Erhaltungssatzung oder nicht? Die Bewohner der Kesselbergstraße 10 sehen einer ungewissen Zukunft entgegen. (Foto: HH)
Erhaltungssatzung oder nicht? Die Bewohner der Kesselbergstraße 10 sehen einer ungewissen Zukunft entgegen. (Foto: HH)
Erhaltungssatzung oder nicht? Die Bewohner der Kesselbergstraße 10 sehen einer ungewissen Zukunft entgegen. (Foto: HH)
Erhaltungssatzung oder nicht? Die Bewohner der Kesselbergstraße 10 sehen einer ungewissen Zukunft entgegen. (Foto: HH)

Der Wohndruck und insbesondere jener auf die Mieter nimmt im Rahmen der sogenannten Gnetrifizierung auch in den Giesinger Lebensweltenstetig zu.

Die Erhaltungssatzung als solche schlüssig zu bewahren und sogar auf weitere Gebiete auszudehnen ist deshalb nicht nur das Anliegen der Stadt, sondern besonders der von der Wohnraumnot und den explodierenden Mietpreisen betroffenen Bürger. Ein aktuelles Beispiel lieferte auf der jüngsten Bürgerversammlung des Stadtteils Obergiesing-Fasangarten eine besorgte wie verärgerte Bewohnerin der Kesselbergstraße 10 ( wir berichteten ).

Hier werde gezielt entmietet und die Mieter entrechtet, hatte die Dame dem damals anwesenden Oberbürgermeister Dieter Reiter zugerufen und inständig um Hilfe der Stadt gebeten. Reiter hatte die Möglichkeiten der Stadt bei der Versammlung als überschaubar beurteilt. Die Stadt sei vor Ort nicht Eigentümer und zudem an die geltende Gesetzgebung gebunden.

Doch die Anwohnerin gibt nicht auf. Auch gegenüber dem örtlichen Bezirksausschuss machte sie klar, sich nicht aus dem angestammten Wohnbereich vertreiben lassen zu wollen. Der BA zeigte mit Blick auf andere Problemterrains in der Umgebung durchaus Verständnis. Nach dem Vorschlag

des Stadtteilgremiums sollen deshalb künftig neben dem bewussten Anwesen Kesselbergstraße 10 auch das Areal zwischen Perlacher-, Raintaher- und Tegernseer Landstraße in eine zu erweiternde Erhaltungssatzung aufgenommen werden. Einem ersten Vorstoß folgte allerdings prompt die zumindest vorläufige Absage. Nach dem Willen des städtischen Planungsreferates soll der Quartierskomplex vorerst nicht in die Erhaltungssatzung aufgenommen werden. Den BA hielt das jetzt nicht davon ab, gleiches erneut zu fordern.

Bei der Stadt zeigt man durchaus Verständnis für die Anliegen so manch verängstigten Mieters. Verweist aber darauf, erst im vergangenen Jahr in aufwändigen Prozessen ein größeres Gebiet nördlich der Kesselberg- und westlich der Rotwandstraße aufgenommen zu haben. Doch für die Perlacher-, die Raintaler- und insbesondere auch den Bereich im Umgriff der Kesselbergstraße 10 ist die Prognose der Stadt, gleiches umzusetzen, derzeit negativ. Vor allem ein hinreichendes Verdrängungspotential und ein ausreichendes Aufwertungspotenzial konnten die städtischen Prüfer hier nicht erkennen. Immerhin: »Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird das gegenständliche Areal im Auge behalten und die erforderlichen Untersuchungen anstellen«, lautet es im Antwortschreiben an den Bezirksausschuss. »Spätestens im Jahr 2019« soll danach das gesamte Areal im Umfeld der Tegernseer Landstraße »einer intensiven Prüfung unterzogen« werden. Für die bedrohten Bewohner an der Kesselbergstraße 10 könnte diese generelle Überplanung aber zu spät kommen. Hier dürften die Fakten früher geschaffen werden. HH

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