Dass nach dem Rückbau der Traglufthalle am Landschaftspark im August 2016 eine neue, feste Asylbewerberunterkunft in Neubiberg errichtet werden soll, um Asylbewerbern mit hoher Bleibeperspektive eine längerfristige Bleibe zu bieten, stand bereits im Herbst 2015 fest.
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Frühzeitig erfolgte deshalb auch die notwendige Ausschreibung des Projekts. Durch den von der Regierung von Oberbayern verhängten Akquisestopp lag das Vorhaben dann jedoch vorübergehend auf Eis, bevor das Landratsamt Anfang Juli 2016 schließlich grünes Licht für die weiteren Planungen an der Äußeren Hauptstraße erhielt. In einer gemeinsamen Informationsveranstaltung am 28. September ab 19 Uhr in der Aula der Grundschule Neubiberg geben Landratsamt und Gemeindeverwaltung nun einen Überblick über den aktuellen Stand der derzeitigen Planungen.
An der öffentlichen Informationsveranstaltung werden neben Landrat Christoph Göbel und Neubibergs Erstem Bürgermeister Günter Heyland auch Vertreter des Landratsamtes und des beauftragten Unternehmens teilnehmen. Sie geben den Bürgerinnen und Bürgern einen Überblick über das Projekt, den avisierten Zeitplan und informieren über den aktuellen Sachstand. Darüber hinaus soll der Informationsabend auch Gelegenheit zum Austausch mit den Neubiberger Bürgerinnen und Bürgern geben.
Erprobte Unterkünfte in Modulbauweise zahlreiche Aspekte noch in der Prüfung
Realisieren wird die neue Unterkunft das Starnberger Unternehmen ehret+klein, dessen »Feel Home«-Unterkünfte in Modulbauweise bereits in mehreren Kommunen, unter anderem auch in Oberhaching und Taufkirchen, als neue vorübergehende Heimat für die dem Landkreis zugewiesenen Asylbewerber dienen.
Am 28. September soll das vorläufige Erschließungskonzept vorgestellt werden. Zahlreiche Detailentscheidungen zum Bauprojekt sind aber noch immer offen und werden mit den Errichtern der Unterkunft intensiv besprochen. So war die Unterkunft an der Äußeren Hauptstraße ursprünglich für bis zu 304 Personen angedacht. Das Landratsamt prüft derzeit aber eine mögliche Reduzierung der Kapazität auf nur noch 240 Bewohner. Ebenso wird mit den zuständigen Stellen die Möglichkeit des genauen Verlaufes der Erschließung von der Äußeren Hauptstraße aus besprochen, da diese als Staatsstraße einer besonderen Regelung bedarf.
Eine Untersuchung bezüglich einer möglichen Altlastenbelastung ist bisher ohne relevantes Ergebnis geblieben. Dennoch wird der Errichter veranlassen, dass an den geplanten Standorten der einzelnen Häuser und bei den genutzten Außenflächen (z. B. Spielplatz) noch einmal weitere Bodenproben entnommen werden, um festzustellen, ob gegebenenfalls punktuell Maßnahmen erforderlich sind.