Für den Bau eines Radwegs in der Rosenheimer Straße zwischen der Orleansstraße und dem Rosenheimer Platz haben der Bezirksausschuss Au-Haidhausen (BA 5) und viele Anwohner Jahre lang gekämpft.
Radweg an der Rosenheimer Straße
Haidhausen · Radweg Orleansstraße/Rosenheimer Straße Themenseite zum Kampf der BA's um die Sicherheit der Radler
Doch der Entwurf, den die Stadtverwaltung den Bürgern kürzlich bei einer Einwohnerversammlung im Haidhausener Bürgersaal vorgestellt hat, fand nur wenig Anklang. Statt dessen forderten die Anwohner alternative Konzepte wie etwa eine Fahrradstraße oder die Einführung einer Zone 30.
Zwar sind sich alle einig: Auf der Rosenheimer Straße zwischen der S-Bahn Unterführung und der Kreuzung zur Franziskanerstraße mit dem Rad zu fahren, ist ein gefährliches Unterfangen. Eine Kehrtwende zeichnet sich aber offenbar gerade in der Frage ab, wie das Problem zu lösen ist zumindest, wenn man die Meinung der Teilnehmer der Bürgerversammlung in der vergangenen Woche berücksichtigt. Während bislang stets eine Schließung der Radweglücke gefordert und auch auf Bürgerversammlungen immer wieder beantragt wurde, lehnten die Anwohner eine Baumaßnahme nun ab.
Zugegeben, das Konzept, das Horst Schiller vom Baureferat präsentierte, verlangt einige Opfer. Von den derzeit 82 Parkplätzen auf dem betroffenen Abschnitt der Rosenheimer Straße würden nur noch 40 übrig bleiben, wenn der neue Radweg gebaut würde. Auch müssten 20 Bäume gefällt werden, von denen allerdings 18 wieder neu gepflanzt werden könnten. Erhalten werden könnten jedoch alle vier Fahrspuren in einer Breite von je drei Metern. Der Radstreifen soll gemäß dem Entwurf beidseitig in einer Breite von je zwei Metern auf der Fläche der abmarkierten Parkplätze errichtet und farbig gekennzeichnet werden. Für den Gehweg wäre in den Bereichen mit Halteverbot 3,60 Meter Platz, wo das Parken erlaubt ist, müssten sich die Fußgänger aber mit 1,60 Metern begnügen.
Im Gegensatz zu den bisherigen Debatten, die sich meistens um die Ausführung des Fahrradwegs drehten, forderten die anwesenden Bürger indes diesmal, das Vorhaben aufzugeben. Der Vorschlag, die Planungen einzustellen und in der Rosenheimer Straße für ein Jahr zur Probe ein Tempolimit von 30 Stundenkilometern einzuführen, wurde mehrfach beantragt und mit großer Mehrheit verabschiedet. Grund dafür war unter anderem der schmale Bürgersteig. Die Gehwegbreite sei viel zu gering, rügte eine Anwohnerin aus der Pariser Straße. Zu bedenken sei außerdem, dass die Rosenheimer Straße in diesem Streckenabschnitt Teil des Schulwegs der Grundschule an der Bazeillesstraße sei: »Wenn es dort noch enger wird, steigt das Risiko für die Kinder.« Eine Reduzierung der Geschwindigkeit der Autos hingegen schaffe mehr miteinander im Verkehr.
Ein neuer Radweg sei zudem viel zu teuer, kritisierte ein Anwohner aus der Rosenheimer Straße: »Außerdem wollen wir hier keine jahrelange Baustelle.« Auch Rene Filous aus der Weißenburger Straße forderte: »Ich würde nichts am jetzigen Straßenprofil ändern.« Seine Idee: Die Fahrbahn der Rosenheimer Straße soll unterteilt werden in reguläre Fahrspuren in der Mitte und Fahrradstraßen am Rand, auf denen Tempo 30 gilt und die verschiedenen Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt sind. Auch dieser Vorschlag wurde von den Versammlungsteilnehmern mit großer Mehrheit angenommen. Sabine Effner vom Kreisverwaltungsreferat räumte jedoch ein, es müsse zunächst geklärt werden, ob es überhaupt rechtlich zulässig sei, einzelne Spuren von Fahrbahnen zu Fahrradstraßen zu erklären: »Nach meinem Wissen gibt es in ganz Deutschland keinen einzigen solchen Fall.« Auch die Ausweisung der Rosenheimer Straße als Zone 30 sei problematisch, weil es für das Tempolimit klare rechtliche Vorgaben gebe, die erfüllt werden müssten.
Der BA wird über die Anträge aus der Anwohnerversammlung auf seiner Sitzung am Mittwoch, 21. September um 19 Uhr im Salesianum erneut abstimmen. Möglich ist allerdings auch, dass das Stadtteilparlament das vom Baureferat vorgestellte Radwegskonzept absegnet. Dann würde die Verwaltung den Entwurf dem Stadtrat vorlegen und wenn dieser zustimmt mit der Detailplanung zur Umsetzung des Vorhabens beginnen. J. Stark