Veröffentlicht am 10.11.2016 00:00

Oberschleißheim · Hubschrauberstaffel soll verlegt werden – Antrag auf Planfeststellung


Von red

Die derzeit noch im Münchner Flughafen untergebrachte Hubschrauberstaffel der Landespolizei soll auf dem bestehenden Hubschrauber-Sonderlandeplatz der Bundespolizei in Oberschleißheim angesiedelt werden.

Hubschrauberlandeplatz der Landespolizei Bayern

Neuer Landeplatz: Hubschrauberstaffel der Landespolizei Bayern in Oberschleißheim Hubschrauberlandeplatz Schleißheim: Luftrechtliche Genehmigung erteilt

Den dafür notwendigen Antrag auf Planfeststellung hat das Staatliche Bauamt München I beim Luftamt der Regierung von Oberbayern gestellt, teilte diese mit. Diese Verlegung wurde ja schön länger hitzig diskutiert. Die Gemeinde hatte gegen die Verlegung nach Oberschleißheim geklagt. Bürger befürchteten noch mehr Lärm als ohnehin schon. Konkret gehe es um die Zulassung des Betriebs nach Sicht- und Instrumentenflug- regeln bei Tag und bei Nacht sowie um die Errichtung eines Staffelgebäudes mit Vorfeld und Betankungsanlage. Die Antragsunterlagen enthalten neben den festzustellenden Plänen auch Gutachten zur Eignung der geplanten Anlagen, zu den Lärmauswirkungen sowie zu Belangen von Umwelt- und Naturschutz.

Gründe für den Antrag

Das Staatliche Bauamt begründet seinen Antrag insbesondere damit, dass die Unterbringung der Hubschrauberstaffel am Flughafen Franz-Josef-Strauß den notwendigen Bedürfnissen der Staffel bei der täglichen Dienstausübung nicht mehr in vollem Umfang entspreche. Beispielsweise müssten die Hubschrauber bei Flügen nach Süden eine Start- und Landebahn überqueren, auch führte die Einordnung in den allgemeinen Flugverkehr des Flughafens zu Erschwernissen. Außerdem ergäben sich am Standort Oberschleißheim erhebliche Synergieeffekte mit der Fliegerstaffel der Bundespolizei, zum Beispiel die Nutzung gemeinsamer Einrichtungen wie Tower und Instrumentenlandesystem sowie bestimmter Flugbetriebsflächen und Erschließungsanlagen. Das Luftamt Südbayern, ein Sachgebiet der Regierung von Oberbayern, wird nun- mehr ein luftrechtliches Planfeststellungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen. Hierzu hört das Luftamt Südbayern die betroffenen Kommunen und Träger öffentlicher Belange an und wird darüber hinaus die Öffentlichkeit beteiligen. Bürgerinnen und Bürger können den Antrag inklusive der benannten Anlagen in der Zeit vom 9. November bis einschließlich 8. Dezember bei der Gemeinde Oberschleißheim, der Stadt Garching sowie der Landeshauptstadt München einsehen.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen gegen den Antrag erheben. Einwendungen können bis einschließlich 22. Dezember bei den oben genannten Stellen sowie bei der Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern, Maximilianstraße 39, 80534 München, schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Jede Einwendung muss neben dem geltend gemachten Belang das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen. Eine Einwendungserhebung in elektronischer Form (zum Beispiel per E-Mail) ist nicht möglich.

north