Im Rahmen des luftverkehrsrechtlichen Planfeststellungsverfahren zur Verlagerung der Polizeihubschrauberstaffel Bayern nach Oberschleißheim findet von Mittwoch, 9. November 2016, bis einschließlich Donnerstag, 8. Dezember 2016 die öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Rathaus (Bauamt, Zimmer 5) während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Hubschrauberlandeplatz der Landespolizei Bayern
Neuer Landeplatz: Hubschrauberstaffel der Landespolizei Bayern in Oberschleißheim Hubschrauberlandeplatz Schleißheim: Luftrechtliche Genehmigung erteilt
Die Antragsunterlagen können zusätzlich unter www.regierung.oberbayern.bayern.de unter »Laufende Planfeststellungsverfahren u. sonst. Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung für Flugplätze aktuelle Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren« abgerufen werden.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen gegen den Antrag bis einschließlich 22. Dezember 2016 bei der Gemeinde Oberschleißheim, Freisinger Straße 15, 85764 Oberschleißheim, sowie bei der Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern , Maximilianstr. 39, 80539 München, schriftlich oder zur Niederschrift (nicht per Mail) erheben.
Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist erhobene Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, sind ausgeschlossen.