Die Hubschrauberstaffel der Landespolizei Bayern soll in der Gemeinde Oberschleißheim eine neue Heimat finden. Den Antrag auf Planfeststellung hat das Staatliche Bauamt München I beim Luftamt der Regierung von Oberbayern gestellt.
Hubschrauberlandeplatz der Landespolizei Bayern
Neuer Landeplatz: Hubschrauberstaffel der Landespolizei Bayern in Oberschleißheim Hubschrauberlandeplatz Schleißheim: Luftrechtliche Genehmigung erteilt
Noch immer stößt das Vorhaben bei vielen Oberschleißheimern auf Kritik. Sie befürchten mehr Lärm durch ein höheres Verkehrsaufkommen über den Wolken. Die Gemeinde selbst hatte gegen das Projekt geklagt. Ohne Erfolg.
Auf dem Sonderlandeplatz ist bereits die Fliegerstaffel der Bundespolizei angesiedelt. Konkret gehe es nun um die Zulassung des Betriebs nach Sicht- und Instrumentenflugregeln bei Tag und bei Nacht sowie um die Errichtung eines Staffelgebäudes mit Vorfeld und Betankungsanlage. Die öffentlichen Planunterlagen zu dem Projekt können noch bis Donnerstag, 8. Dezember, im Rathaus (Bauamt, Zimmer 5) der Gemeinde eingesehen werden.
Das Luftamt Südbayern ein Sachgebiet der Regierung von Oberbayern führt das luftrechtliche Planfeststellungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durch. Hierzu hört das Luftamt Südbayern die betroffenen Kommunen und Träger öffentlicher Belange an und beteiligt auch die Öffentlichkeit. Im Zuge dessen gibt es ein Mustereinwendungsschreiben gegen die Verlegung der Polizeihubschrauberstaffel, das betroffene Bürger von der Homepage der Gemeinde Oberschleißheim ( www.oberschleißheim.de ) herunterladen können. Die Antragsunterlagen können zusätzlich unter www.regierung.oberbayern.bayern.de unter »Laufende Planfeststellungsverfahren u. sonst.
Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung für Flugplätze aktuelle Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren« abgerufen werden. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen gegen den Antrag bis einschließlich 22. Dezember bei der Gemeinde Oberschleißheim, Freisinger Straße 15, 85764 Oberschleißheim, sowie bei der Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern , Maximilianstraße 39, 80539 München, schriftlich (nicht per Mail) erheben. Nach Ablauf dieser Frist erhobene Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, sind ausgeschlossen.
Das Staatliche Bauamt begründete seinen Antrag insbesondere damit, dass die Unterbringung der Hubschrauberstaffel am Flughafen Franz-Josef-Strauß den notwendigen Bedürfnissen der Staffel bei der täglichen Dienstausübung nicht mehr in vollem Umfang entspreche. Beispielsweise müssten die Hubschrauber bei Flügen nach Süden eine Start- und Landebahn überqueren, auch führte die Einordnung in den allgemeinen Flugverkehr des Flughafens zu Erschwernissen. Außerdem ergäben sich am Standort Oberschleißheim erhebliche Synergieeffekte mit der Fliegerstaffel der Bundespolizei, zum Beispiel die Nutzung gemeinsamer Einrichtungen wie Tower und Instrumentenlandesystem sowie bestimmter Flugbetriebsflächen und Erschließungsanlagen.
Nach Ende der Auslegung des Antrags und Beteiligung der betroffenen Stellen werde die Regierung von Oberbayern alle eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sorgfältig auswerten, teilte diese auf Anfrage dieser Zeitung mit. Diese werden auch Gegenstand eines Erörterungstermins sein. »Gerade weil die Verfahrensdauer vom Inhalt der noch eingehenden Stellungnahmen abhängt, lässt sich die Dauer dieses Verfahrens aus seiner Natur heraus nicht genauer zeitlich festlegen.« ch