Veröffentlicht am 12.01.2017 00:00

Bundestagswahl 2017


Von red

Am 24. September 2017 wird der 19. deutsche Bundestag gewählt, die Abgeordneten der 19. Legislaturperiode seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949. Die 1,5 Millionen Bürger Münchens werden wieder durch vier direkt gewählte Abgeordnete vertreten. Außerdem können Kandidaten, die in der Direktwahl scheitern, über die Landesliste einziehen.

Die Wahlentscheidung ist gefallen:

Bundestagswahl 2017: Ergebnisse aus München und dem Umland Artikel vom 24.09.2017

Im Bundestag sitzen derzeit 630 Abgeordnete, darunter 299 direkt gewählte und 299 über die Listen eingezogene. Außerdem gibt es 29 Ausgleichs- und vier Überhangmandate. Macht summa summarum 631 Mandate. Eines ist jedoch unbesetzt.

Die Direktkandidaten sind als Gewinner der Direktwahlen der 299 Wahlkreise in das Parlament eingezogen. Dieses verfügt wiederum über die gleich große Anzahl an Listenmandate.

Die Direktkandidaten werden mit der Erststimme gewählt. Hier setzt sich unter den Kandidaten der verschiedenen Parteien – auch unabhängige Kandidaturen sind möglich – nur derjenige durch, der in seinem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommen hat. Dabei reicht die einfache Mehrheit aus.

Mit der Zweitstimme werden die Listenkandidaten gewählt. Jede Partei, die bei der Bundestagswahl antritt, erstellt zuvor für jedes Bundesland jeweils eine Landesliste. Von dieser Liste ziehen so viele Kandidaten in den Bundestag ein, wie es dem in diesem Bundesland erzielten Stimmenanteil entspricht. Von dieser Zahl abgezogen werden die erfolgreichen Direktkandidaten. Wenn also die CSU in Bayern alle 46 Direktmandate gewinnt, was durchaus vorkommen kann, ihr Anteil bei den Zweitstimmen aber nur 39 Abgeordnete zulässt, dürfen trotzdem alle 46 Direktkandidaten in den Bundestag einziehen. Die in diesem Beispiel überzähligen 7 Mandate sind Überhangmandate.

Damit entscheiden die Zweitstimmenanteile über die Größe der Fraktionen und Gruppen im Bundestag. Weil in der Bundesrepublik Deutschland der Bundeskanzler nicht direkt vom Volk, sondern von den Bundestagsabgeordneten gewählt wird, entscheidet die Zweitstimme auch über die Größe der Unterstützergruppen des Kanzlerkandidaten im Bundestag. Daher nennt man die Zweitstimme gelegentlich auch Kanzlerstimme.

Der Freistaat Bayern ist in 46 Wahlkreise eingeteilt. Vier davon entfallen auf die Stadt München. Die hier gewählten vier Direktkandidaten vertreten 1,5 Millionen Münchner. Das bedeutet, 8,7 Prozent der bayerischen direktgewählten Abgeordneten vertreten 11,6 Prozent der bayerischen Einwohner.

Die vier Wahlkreise sind nummeriert und nach der zu vertretenden Region benannt: München-Nord (Wahlkreis 217), München-Ost (218), München-Süd (219) und München-West/Mitte (220). Darum herum liegen die Wahlkreise München-Land (221, Landkreis München), Erding-Ebersberg (213, Landkreise Erding und Ebersberg), Freising (214, Landkreise Freising und Pfaffenhofen/Ilm sowie Teile des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen), Fürstenfeldbruck (215, Landkreise Dachau und ein Großteil des Landkreises Fürstenfeldbruck), Bad Tölz-Wolfratshausen-Miesbach (223, Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen und Miesbach) und Starnberg-Landsberg am Lech (224, Landkreise Starnberg und Landsberg am Lech sowie Teile des Landkreises Fürstenfeldbruck).

Gemeinsam entscheiden die Wähler in allen 299 Wahlkreisen, wie die Sitze im 19. Bundestag verteilt werden, und indirekt auch darüber, ob Angela Merkel, die ihre Kandidatur bereits angekündigt hat, zum vierten Mal zur Bundeskanzlerin gewählt wird. Das haben vor ihr nur zwei Politiker geschafft, nämlich Konrad Adenauer (CDU, gewählt 1949, 1953, 1957 und 1961) und Helmut Kohl (CDU, gewählt 1983, 1987, 1990 und 1994). Übrigens: Helmut Kohl war 5.870 Tage im Amt, Konrad Adenauer, der sein Amt 1963 vorzeitig zur Verfügung stellte, 5.144 Tage. Würde Angela Merkel erneut gewählt, würde sie Adenauer am 24. Dezember 2019 überholen.

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