Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger! Alleinerziehende ziehen ihre Kinder meist unter erschwerten Bedingungen auf. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird.
Florian Post (SPD) Themenseite: Florian Post (SPD), Bundestagsabgeordneter München-Nord
Diese besondere Lebenssituation soll mit der staatlichen Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erleichtert werden, das nun auf Drängen der SPD entscheidend verbessert wurde.
Die Einigung von Bund und Ländern vom 23. Januar 2017 umfasst folgende Schritte:
Um die staatliche Unterstützung von Kindern von Alleinerziehenden zielgenau und entlang der Lebenswirklichkeiten zu verbessern, heben wir die derzeitige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten auf und heben im Unterhaltsvorschussgesetz die Höchstaltersgrenze von derzeit 12 Jahren auf das vollendete 18. Lebensjahr an.
Das heißt im Einzelnen:
Für alle Kinder bis 12 Jahre wird die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten aufgehoben. Hierdurch werden 46.000 Kinder zwischen 6 und 12 Jahren im Unterhaltsvorschussgesetz bleiben können. Das gilt auch für alle Kinder, die zukünftig Unterhaltsvorschuss erhalten werden.
Für Kinder im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gibt es in Zukunft ebenfalls einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Dieser wird wirksam, wenn das Kind nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen ist oder wenn der/die Alleinerziehende im SGB II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt. Hierdurch werden 75.000 Kinder erreicht. Auch für sie gibt es keine Höchstbezugsdauer mehr. Für alle anderen Kinder gibt es weiterhin Sozialleistungen. Die Reform tritt zum 1.7.17 in Kraft und kostet rund 350 Mio. Euro. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass der Bund seine Beteiligung an der Kostentragung von 33,5 % auf 40 % erhöht.
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Ihr Florian Post
Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden