Veröffentlicht am 26.07.2017 00:00

Ein Ausstieg Ismaiks kann nicht erzwungen werden


Von red
Belastetes Verhältnis: die Fans des TSV 1860 und Investor Hasan Ismaik.  (Foto: Anne Wild)
Belastetes Verhältnis: die Fans des TSV 1860 und Investor Hasan Ismaik. (Foto: Anne Wild)
Belastetes Verhältnis: die Fans des TSV 1860 und Investor Hasan Ismaik. (Foto: Anne Wild)
Belastetes Verhältnis: die Fans des TSV 1860 und Investor Hasan Ismaik. (Foto: Anne Wild)
Belastetes Verhältnis: die Fans des TSV 1860 und Investor Hasan Ismaik. (Foto: Anne Wild)

Der Beschluss der Mitgliederversammlung des TSV München von 1860 e.V., den Kooperationsvertrag mit HAM International Limited – dem Unternehmen des jordanischen Investors Hasan Ismaik – binnen sechs Monaten zu kündigen, sorgt für reichlich Wirbel in der Medienlandschaft und viele Fans machen sich Gedanken, was dieser Beschluss für den Verein, aber auch für die Profi-Fußballgesellschaft und damit für die in der KGaA organisierten Mannschaften konkret bedeutet. Die Münchner Wochenanzeiger haben recherchiert und benennen die Fakten.

Vorweg: Einen Ausstieg des Investors aus der TSV München von 1860 GmbH & Co. KG kann der Antrag nicht erzwingen. Der Beschluss der Mitgliederversammlung des TSV München von 1860 e.V. ist jedoch ein klares Zeichen an den Investor, dass sein Wirken von den Mitgliedern überaus kritisch gesehen und nach dem Absturz in die Regionalliga auch nicht länger widerspruchslos hingenommen wird.

Um welchen Antrag geht es?

Hier der Antrag auf der Mitgliederversammlung vom 23. Juli 2017 im Wortlaut:

Der Verein TSV München von 1860 e.V., vertreten durch das Präsidium, soll nach Zustimmung des Verwaltungsrats den Kooperationsvertrag mit HAM International Ltd. aus dem Jahr 2011 nach dieser Mitgliederversammlung außerordentlich fristlos, hilfsweise ordentlich kündigen und erforderlichenfalls die Geschäftsführung der TSV München von 1860 GmbH & Co KGaA bzw. der TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH anweisen, diesen Kooperationsvertrag ebenfalls außerordentlich fristlos, hilfsweise ordentlich, zu kündigen, wenn es nicht innerhalb von sechs Monaten gelingen sollte, einen neuen Investor statt HAM Ltd. zu finden. Die HAM International Ltd. hat die im Lizenzierungsverfahren zugesagte Zahlung für die Lizenzbedingungen der DFL nicht geleistet. Dies stellt eine Hauptpflichtverletzung dar.

Unter den gleichen Bedingungen wie oben genannt, soll der Verein TSV München von 1860 e.V. als Alleingesellschafter der TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH, vertreten durch das Präsidium, nach Zustimmung des Verwaltungsrats nach dieser Mitgliederversammlung die Satzung der Geschäftsführungs-GmbH ändern, so dass der Beirat und seine Befugnisse vollständig abgeschafft werden. Dazu soll der Verein, immer wenn es möglich, sinnvoll und nötig ist, von seinen Befugnissen nach der sogenannten 50 plus 1 Regel des DFB bzw. der DFL GmbH bzw. des Bayerischen Fußballverbandes Gebrauch machen und dafür erforderliche Maßnahmen ergreifen, insbesondere erforderliche Weisungen an die Geschäftsführer erteilen.

Was haben die Mitglieder entschieden?

Am 23. Juli 2017 haben die Mitglieder des TSV München von 1860 e.V. auf ihrer Mitgliederversammlung das Präsidium durch die Annahme des Antrags aufgefordert, das bestehende Vertragsverhältnis mit der HAM International Ltd. (der Beteiligungsgesellschaft von Hasan Ismaik) für den Fall zu kündigen, dass innerhalb einer Frist von sechs Monaten kein anderer Investor anstelle von Hasan Ismaik gefunden wird. Darüber hinaus soll der Beirat der Geschäftsführungs-GmbH – ein erst 2011 neu geschaffenes Gremium, in dem die Gesellschafter mit je zwei Vertretern sitzen – abgeschafft werden.

Eine Kündigung des Kooperationsvertrags zieht keineswegs automatisch einen Anteilsverkauf nach sich. Die Kündigung regelt auch nicht, was mit den über die Jahre aufgelaufenen Genussscheinen, Darlehen mit Rangrücktritt oder gestundeten Darlehen der Investorenseite geschehen soll. Gekündigt würde lediglich der beim Einstieg der HAM International Ltd. abgeschlossene Kooperationsvertrag. In ihm sind unter anderem die Regeln für die Zusammenarbeit der Gesellschafter und deren Rechte und Pflichten vereinbart. Zur Gestaltung der weiteren künftigen Zusammenarbeit wäre dann ein neuer Vertrag erforderlich.

Wer hat den Kooperationsvertrag unterzeichnet?

Der Verkauf von Anteilen an der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA erfolgte im Jahr 2011 in einer wirtschaftlichen Notlage – die Gesellschaft stand kurz vor der Insolvenz – durch das Präsidium Dieter Schneider, Franz Maget und Wolfgang Hauner. Unterschrieben wurde der Kooperationsvertrag von Schneider und Maget. Auf Seiten der HAM International Limited unterzeichnete Hamada Iraki, ausgestattet mit einer Vollmacht von Hasan Ismaik.

Ist der Kooperationsvertrag einseitig kündbar?

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