Der Landkreis Ebersberg bietet in Kooperation mit dem Caritas-Zentrum Ebersberg für die Bewohner in den dezentralen Asylbewerber-Unterkünften eine umfassende Asylsozialberatung und soziale Betreuung.
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Geschäftsführer Andreas Bohnert vom Caritas-Zentrum Ebersberg, Marion Wolinski, zuständige Sachgebietsleiterin im Landratsamt und Teamleiter Andreas Skaletz (von links) stellen eine neue Broschüre vor, die über diese Arbeit informiert. Die beiden Kooperationspartner haben unterschiedliche Schwerpunkte in ihrer Beratungs- und Betreuungstätigkeit gesetzt, die sich in der täglichen Arbeit und von Fall zu Fall ergänzen oder auch überschneiden können. Die Sozialarbeiter des Caritas-Zentrums beraten rund um das Asylverfahren und zum Ausländerrecht.
Sie unterstützen die Asylbewerber bei der Vorbereitung auf die Anhörung beim BAMF, beraten bei negativen Bescheiden und in Fällen, in denen jemand ausreisepflichtig wäre, weil er über ein anderes EU-Land nach Deutschland eingereist ist. Das Asylverfahren und dessen Etappen werden erklärt und über Rückkehrmöglichkeiten informiert, falls das gewünscht wird. Zur allgemeinen Sozialberatung gehören die Sensibilisierung für das neue Wertesystem, die Hilfestellung im Umgang mit Behörden, die Unterstützung bei der Korrespondenz, die Beratung zu den Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes und zu Sozialleistungen. Ebenfalls angeboten werden die Erläuterung des deutschen Gesundheitswesens, Information, Erstberatung und Vermittlung bei Schulden, Strafen, im Umgang mit einem Bankkonto, der Beantragung von Geburtsdokumenten etc..
Sozialpädagogische Krisenintervention und psychosoziale Unterstützung werden im Einzelfall geleistet und auf Anfrage eine Mediation bei gravierenden Konflikten in Unterkünften. Die Betreuung in den Unterkünften ist ein Schwerpunkt der Sozialen Betreuung, die die Sozialarbeiter des Landratsamtes leisten. Sie führen allgemeine Beratungsgespräche, erstellen Hausordnungen und Organisationspläne, geben Anleitung, wenn beispielsweise Probleme mit Lärm oder Müll entstehen. Sie beraten zur wirtschaftlichen Haushaltsführung, Energienutzung und Ernährung. Sie führen zudem Gespräche mit Vermietern und Nachbarn. Sie unterstützen bei der Konfliktbewältigung in den Unterkünften des Landkreises und im sozialen Umfeld.
Im Rahmen der sozialen Betreuung klären die Sozialarbeiter über die ausländerrechtliche bzw. asylrechtliche Situation auf. Außerdem erläutern sie Behördenpost, führen Beratungsgespräche zu kulturellen Werten und Normen und auch bei gesundheitlichen Problemen. Entscheidungen der Sozialhilfeverwaltung oder anderer Behörden erklären sie. Das kann eine Umzugsentscheidung sein, ein Umverteilungsbescheid, die Erläuterung der Interview-Termine beim BAMF oder von Bescheiden zu Sozialhilfeleistungen.