Veröffentlicht am 20.06.2018 00:00

Zentrum · Neugestaltung Hauptbahnhof kann damit beginnen


Von red

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat am 13. Juni einen wichtigen Schritt für die Neugestaltung des Münchner Hauptbahnhofes beschlossen.

Münchner Hauptbahnhof, die Visitenkarte der Stadt

Durch die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung für den Bereich südlich der Arnulfstraße zwischen Paul-Heyse-Unterführung und nördlichem Vorplatz wurde der Aufstellungsbeschluss für einen Teilbereich qualifiziert; damit kann die Realisierung eines markanten Bürogebäudes weiter vorangetrieben werden.

Gegenstand des Einleitungsbeschlusses ist die Errichtung eines Bürogebäudes mit einem Hochpunkt von rund 69 Meter durch die Deutsche Bahn auf dem Standort des Starnberger Flügelbahnhofs. Dieses Gebäude ist Bestandteil des Münchner Hauptbahnhofs und ist eine der ersten Maßnahmen, die zur Modernisierung des gesamten Standortes führen wird. Die Attraktivität und die Leistungsfähigkeit des Münchner Hauptbahnhofs als zentrale Schnittstelle im internationalen und regionalen Reiseverkehr soll gesteigert werden. Die Deutsche Bahn beabsichtigt, ein modernes Dienstleistungs- und Kundenservice-Center mit zusätzlichen Einzelhandelsnutzungen im Erdgeschoss zu errichten.

Das Vorhaben gründet auf dem überarbeiteten Architekturentwurf von Auer Weber für den Münchner Hauptbahnhof einschließlich des Starnberger Flügelbahnhofs. Der Planung wurde in der Kommission für Stadtgestaltung am 10. Oktober 2017 grundsätzlich zugestimmt.

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