München-Nord · Die Belastungen durch starke Flugbewegungen im Münchner Norden für die Bevölkerung sind ein zentrales Thema in der Kommunalpolitik.
Aus diesem Grund haben der Bundestagsabgeordnete und der Landtagsabgeordnete für den Münchner Norden, MdB Johannes Singhammer und MdL Joachim Unterländer, zu einer CSU-Fluglärmschutzkonferenz München-Nord eingeladen.
Dabei ist es erstmals gelungen, alle zuständigen Stellen an einen Tisch zu bringen:
Den Regionalleiter der Deutschen Flugsicherung, Herrn Feddern, Herrn Renz von der Flughafen München GmbH, Herrn Dr. Neis vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie als oberste Luftaufsichtsbehörde und Herrn Dr. Szymanski, den Fluglärmschutzbeauftragten des Luftamtes Süd bei der Regierung von Oberbayern.
Daneben waren der Bezirksausschussvorsitzende Feldmoching-Hasenbergl, Dr. Rainer Großmann und die Vertreter der betroffenen Stadtviertel aus Feldmoching Fasanerie-Nord, Hasenbergl, Lerchenau, Lerchenauer See und Moosach eingeladen.
Folgende Grundaussagen stellten Singhammer und Unterländer an den Anfang der Fluglärmschutzkonferenz München-Nord:
Der Franz-Josef-Strauß-Flughafen München II ist als Arbeitsplatz- und Wirtschaftsfaktor für den
Münchner Norden von besonderer Attraktivität und deshalb zu unterstützen.
Zentrale Probleme für die betroffenen Bewohner sind die hohe Flugfrequenz gerade in Sommermonaten. Niedrige Überflüge von Verkehrsmaschinen und Sorgen vor einer möglichen Kollision mit dem privaten Flugverkehr von den Flugplätzen in den Nordgemeinden Münchens.
Als notwendig erachteten Singhammer und Unterländer eine genaue Einhaltung der Vorschriften und umfassende Informationen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger.
Herr Feddern von der Deutschen Flugsicherung stellte fest, dass es keine unkontrollierten Flugbewegungen im Luftraum über München gibt. Alle Flugbewegungen, dort wo Verkehrsflugzeuge fliegen, werden überwacht. Im Münchner Norden erfolgen entweder vom Osten oder vom Westen ausschließlich Landeanflüge.
Herr Dr. Neis vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie wies zunächst auf die positive Wirtschaftsentwicklung für den Ballungsraum München durch den Flughafen hin. Er konnte verbindlich vermerken, dass durch die Höhenstaffelung der Anflüge und auch des Privatflugverkehrs Gefahrenpunkte ausgeschlossen sind. Der entstehende Fluglärm wird in einer Fluglärmkommission festgelegt.
Herr Dr. Szymanski vom Luftamt Süd stellte fest, dass bei den Landeanflügen in Richtung Westen beim Überflug des Münchner Nordes die Flughöhe 2.000 bis 2.500 m beträgt und der Sinkflug erst ab dem Gemeindegebiet von Ismaning erfolgt. Bei Landungen in der Gegenrichtung befinden sich die Flugzeuge 1.100 m über dem Grund. Die Höhendifferenz zu den Kleinflugzeugen von den Flugplätzen der allgemeinen Luftfahrt beträgt dabei weit mehr als 600 m, so dass absolut keine Gefahr bestehe.
Herr Renz von der Flughafen München GmbH verwies darauf, dass der Flughafen die Fluggesellschaft zu leiseren Verkehrsmaschinen dadurch bewegen will, dass nach Lärm gestaffelte Landeentgelte zu zahlen sind.
Bezirksausschussvorsitzender und Bezirksrat Dr. Rainer Großmann sprach zwei Themenbereiche an:
Eine der Hauptfragen sei, welche Flughöhen über dem Stadtgebiet von München einzuhalten seien. Dies richtet sich nach der Luftverkehrsverordnung, die besagt, dass im Stadtgebiet in einem Einzugsbereich von 600 m ein Überflug des höchsten Punktes (Gebäudes) in einer Höhe von 300 m erfolgen muss.
Bei entsprechendem Unterschreiten dieser Höhe kann das Luftamt mit einem Bußgeld eine Strafe gegen die Tiefflieger verhängen, was von den Bürgern an die zuständigen Stellen auch immer gemeldet werden sollte.
Darüber hinaus stellte die Deutsche Flugsicherheit auf Anfrage von Dr. Großmann fest, dass das frühere Systems des Anflugs über Warteschleifen, und damit eine zusätzliche Belastung der Wohngebiete im Münchner Norden, der Vergangenheit angehört, da die Flugzeuge in Serpentinen an die Landebahnen herangeführt werden.
In einer intensiven Diskussion der Bewohner der betroffenen Gebiete mit den Fachleuten stellte u. a. Herr Wiedenmann aus dem Hasenbergl fest, dass eine vorbehaltlose und kritiklose Unterstützung des Flughafens dem Problem nicht gerecht werde. Er sprach kritisch insbesondere die während der Nacht und des Morgens stattfindenden Flugbewegungen ebenso an wie besonders laute Verkehrsmaschinen.
Zusammenfassend wurden folgende Ziele festgelegt:
Über das Internet oder sonstige Informationsquellen sollten die zuständigen Stellen Bürger künftig optimal informieren.
Die Luftaufsichtsbehörde sollte von Amt wegen gegen zu tief fliegende Flugzeuge vorgehen.
Es wird darum gebeten, dass die Landerouten auch tatsächlich konsequent eingehalten werden und nicht zusätzliche Abweichungen über dem Stadtgebiet erfolgen.
Besonders lärmintensive Flugzeuge sollten schnellstmöglich aus dem Verkehr gezogen werden. Dazu ist die Landeentgeltregelung der Flughafen München GmbH ein ökologisch besonders wertvoller Ansatz.