Veröffentlicht am 07.04.2009 00:00

Borstei · Start des Parklizenzgebietes »Borstei«


Von red

Am 18. Mai nimmt im Stadtbezirk Moosach das Parklizenzgebiet »Borstei« seinen Betrieb auf. Begrenzt wird der Parkbereich von der Lampadiusstraße, Hengelerstraße, Löfftzstraße, dem Sapporobogen, der Postillionstraße, Homerstraße, Baldurstraße sowie der Dachauer Straße. Im ganzen Gebiet wird es eine Mischung aus verschiedenen Mischparkformen geben, in denen Inhaberinnen und Inhaber einer Parklizenz jedoch kostenfrei und ohne Einhaltung einer Höchstparkdauer parken dürfen.

Parkmöglichkeit in der Borstei

Parken in der Borstei Themenseite zur den begrenzten Stellplätzen für Autos in der Wohnsiedlung

In der Borstei wird grundsätzlich ein Mischparken mit Parkscheibe mit einer Höchstparkdauer von vier Stunden gelten. Besucherinnen und Besucher zahlen zwar für das Parken keine Gebühr, müssen aber nach Ablauf der Parkdauerbeschränkung den Parkplatz verlassen. Lediglich in der Lampadiusstraße, dem Sapporobogen und in einem Teilabschnitt der Dachauer Straße wird es ein Mischparken mittels Parkscheinautomaten geben, in dem Gebietsfremde gegen Entrichtung einer Parkgebühr (1 Euro/Stunde, 6 Euro/Tag) auch mehrere Tage parken dürfen.

Die derzeit bereits bestehende Kurzzeitparkregelung für den Einkaufsverkehr der Ladengeschäfte in der Franz-Marc-Straße bleibt in dieser Form auch weiterhin bestehen. Westlich der Dachauer Straße wird ebenfalls eine Mischparkregelung mit Parkscheibe eingeführt. Hier beträgt die maximale Parkdauer jedoch nur zwei Stunden, da das Zulassen eines längeren Parkzeitfensters auf den Besucherverkehr der angrenzenden Freizeiteinrichtungen kaum eine Wirkung gezeigt hätte. Der südlich der Dietrichstraße gelegene Abschnitt der Homerstraße sowie der sich dort befindliche Parkplatz bleibt nicht zuletzt auf ausdrücklichen Wunsch des örtlichen Bezirksausschusses von der Parkraumbewirtschaftung ausgenommen.

Die Parkregelungen gelten werktags zwischen 9 und 18 Uhr. Nachts sowie an Sonn- und Feiertagen ist das Parken uneingeschränkt möglich. Anlieger mit Hauptwohnsitz innerhalb des neuen Parklizenzgebietes können ab sofort formlos für jährlich 30 Euro einen Parkausweis bei der Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, Hauptabteilung III – Verkehrsüberwachung, 80466 München, beantragen. Dem Antrag muss eine Kopie des Kfz-Scheins beiliegen. Zudem bietet das Kreisverwaltungsreferat unter der Internetadresse www.muenchen.de/parken.de neben einer Straßenauskunft, die nach Eingabe der Wohnanschrift nochmals die genaue Gebietszugehörigkeit anzeigt, auch ein Antragsformular. Ebenfalls im Internet sind weitere Informationen, wie zum Beispiel detaillierte Übersichtskarten und Auskünfte zu den Ausnahmegenehmigungen für Gewerbebetriebe, zu finden.

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