Für mobilitätseingeschränkte Münchner wird der Bahnsteig am S-Bahnhof Laim voraussichtlich zwischen September und April 2023 nicht erreichbar sein. Dies geht aus einer Beschlussvorlage zur 2. Stammstrecke hervor, die das Referat für Stadtplanung und Bauordnung jüngst vorlegte. In diesem Zeitraum wird der als Zwischenlösung eingerichtete, aktuell nutzbare Aufzug aufgrund von Bauarbeiten zum Ausbau der zweiten Stammstrecke zurückgebaut. „Der bestehende Interimsaufzug bleibt so lange wie möglich in Betrieb“, erklärt eine Sprecherin der Deutschen Bahn auf Anfrage der Wochenanzeiger Medien. Für einige Monate aber werde eine Aufzugsnutzung nicht möglich sein. „Wir sehen aktuell aus technischen und baulichen Gründen kaum eine Möglichkeit, einen Interimsaufzug an anderer Stelle zu errichten“, so die Bahn-Sprecherin.
Aktuell wird im Gleisbereich zwischen den S-Bahn-Stationen Laim und Donnersbergerbrücke intensiv, zum Teil auch nachts gearbeitet. Denn im zweiten Quartal dieses Jahres soll ein neuer Bahnsteig, am stadtauswärtsführenden Gleis 1, in Betrieb gehen. Sobald der neue Bahnsteig in Betrieb ist, soll der alte Bahnsteig abgebrochen werden. Am Laimer Bahnhof kann laut Sprechern der Deutschen Bahn dann die Zuwegung zum Bahnsteig 2, also zu den stadteinwärts fahrenden S-Bahnen, durch einen provisorischen Tunnel erfolgen. „Der bestehende Interimsaufzug bleibt so lange wie möglich in Betrieb und wird über einen Steg an den neuen Bahnsteig 1 angeschlossen“, erklärt die Bahn-Sprecherin weiter.
Wenn jedoch im Herbst, voraussichtlich im September, die Abbrucharbeiten an der Stelle angelangt sind, wo der Aufzug jetzt steht, muss dieser weichen. Man sehe aktuell keine Alternative, wo der Interimsaufzug stattdessen platziert werden könne, um eine durchgehende Barrierefreiheit während der gesamten Bauphase zu gewährleisten.
In der vorgelegten Beschlussvorlage des Planungsreferats, die im Bezirksausschuss (BA) Laim jüngst auf der Tagesordnung stand, war diese Information zum Ärger der Lokalpolitiker fast zu übersehen.
Die Deutsche Bahn prüfe nun, ob während der weiteren Bauphasen die Möglichkeit für eine neue barrierefreie Zuwegung durch die Umweltverbundröhre (UVR) geschaffen werden kann – von wo aus auch im Endausbauzustand der barrierefreie Zugang zu den Bahnsteigen erfolgt. „Diesbezüglich untersuchen wir, inwiefern hier provisorische Zuwegungen zum Zugangsbauwerk Ost möglich sind, das mit Aufzügen ausgestattet wird, die einen barrierefreien Zugang zu den Bahnsteigen ermöglichen“, so die Bahn-Sprecherin. „Wir stehen dazu auch im Gespräch mit der Landeshauptstadt München, die für den Innenausbau der UVR verantwortlich ist.“ Dem Abschluss dieser Prüfung wolle man nun nicht vorgreifen und könne daher auch noch keine weiteren Details zum Zeitplan und zur möglichen Ausgestaltung der provisorischen Zuwegungen nennen.
Während der BA Laim sich mit einem Schreiben an die Bahn wendet und eindringlich fordert, dass nach Kräften eine Möglichkeit gesucht werden soll, um die Barrierefreiheit während der gesamten Bauzeit zu erhalten, ging der BA Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) im Rahmen seiner Januar-Sitzung nicht weiter auf die vorgelegte Beschlussvorlage ein. Indes kümmert sich der BA 9 um eingehende Bürgerbeschwerden zum Lärm, der im Zuge der Bauarbeiten beklagt wird. Unter der Servicenummer der Bahn Tel. 089/1308 2291 können Bürger melden, wenn sie den Verdacht haben, das Lärmgrenzwerte überschritten werden.