Kommerzielle Feiern eindämmen

Giesing/Harlaching · Feiern an der Isar, ja aber

Ein wachsames Auge – wie hier rund um die Braunauer Eisenbahnbrücke – will der BA auf die Feierfreuden in den Isarauen richten. Foto: Hettich

Ein wachsames Auge – wie hier rund um die Braunauer Eisenbahnbrücke – will der BA auf die Feierfreuden in den Isarauen richten. Foto: Hettich

Giesing/Harlaching · Feiern und Beisammensein an der Isar und in den Isarauen ja – aber das ganze soll auch in Zukunft nicht kommerziell organisiert und orientiert sein. Diese Richtungsentscheidung verabschiedete der Bezirksausschuss Untergiesing-Harlaching im Rahmen seiner letzten Sitzung. »Es geht uns nicht um die Stilllegung der Isarauen«, formulierte die örtliche CSU in einem eigenen Antrag zum Thema.

Feiern und fröhliches Miteinander, so der Tenor, sollen auch künftig keinesfalls ausgebremst werden. Doch die Areale an der Isar sollen nicht der in München andernorts umfassend grassierenden »Event-Kultur« von kommerziellen Veranstaltern anheim fallen. Vielmehr wollen CSU und BA die seit Jahrzehnten vor Ort bestehenden Strukturen erhalten. Das heißt: Erholungsraum für jeden soll gesichert sein und dieser im privaten Spektrum geregelt sein. Das Stadtteilgremium tritt in seinem Vorstoß dafür ein, vor Ort keinerlei kommerzielle Veranstaltungen zu genehmigen. Ein Greuel ist es dem BA offensichtlich auch, wenn Gruppen entsprechende Isar-Areale für Veranstaltungen abstecken. »Dieser Erlebnis- und Erholungsraum muss in seiner Gänze für alle erhalten bleiben«, so der Wille im BA. Deshalb soll es auch künftig keinen groß angelegten Verkauf von Speisen und Getränken dort geben. Auch das mehr und mehr um sich greifende Verteilen von Flyern will der BA in Zukunft unterbunden wissen. Immer mehr Müll werde so in den Isarauen abgeladen, argumentierte SPD-Sprecherin Christa Knappik im Rahmen ihres Ergänzungsantrags, der im BA ebenso breit durch ­alle Fraktionen unterstützt wurde. Dagegen will sich der BA offensichtlich die Möglichkeit offen halten, bei Veranstaltungen gemeinnütziger Institutionen und Organisationen im Einzelfall zu entscheiden.

Harald Hettich

Artikel vom 30.06.2010
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