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Hallbergmoos · Zugmaschinen
Hallbergmoos · Die Gemeinde Hallbergmoos macht darauf aufmerksam, dass nach Paragraph 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) alle Halter von zulassungspflichtigen Zugmaschinen verpflichtet sind, in regelmäßigen Zeitabständen feststellen zu lassen, ob die Fahrzeuge den Vorschriften dieser Verordnung entsprechen.
Die Fahrzeuge sind hierzu den amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorzuführen. Die Anmeldung der Zugmaschinen zu den jährlich vorgesehenen Sammelterminen erfolgt für das Winterhalbjahr 2010/2011 durch Anmeldekarten, die in der Gemeindeverwaltung, Bürgerbüro (Zimmer 0.1) erhältlich sind.
Da die Anmeldekarten von der Gemeinde Hallbergmoos bis 10. September an das Landratsamt Freising abgegeben werden müssen, ist es erforderlich, das alle Besitzer von Zugmaschinen, die vorzuführen sind, bis zum 8. September in die Gemeindeverwaltung kommen, um die Anmeldekarten auszufüllen. Alle Zugmaschinen, die am 10. September nicht dem Landratsamt Freising gemeldet wurden, können an der Sammeluntersuchung im Winterhalbjahr 2010/2011 nicht berücksichtigt werden. Dies hat das Landratsamt ausdrücklich mitgeteilt. Nachmeldungen nach dem 10. September sind nicht möglich.
Artikel vom 10.08.2010Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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