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Schonfrist vom Finanzamt
München · Weihnachtsfriede
Von 20. Dezember bis Neujahr hat Georg Fahrenschon, Staatsminister der Finanzen, Bayerns Finanzämtern den „Weihnachtsfrieden“ verordnet. Foto: STMF
München · „In der Weihnachtszeit sollen die bayerischen Bürger nicht mit Maßnahmen belastet werden, die in der Weihnachtszeit als unpassend empfunden werden!“ Deshalb hat Finanzminister Georg Fahrenschon die Finanzämter angewiesen, auch in diesem Jahr dem besonderen Charakter der Weihnachtstage Rechnung zu tragen.
„Der Weihnachtsfriede trägt seit Jahren zu einem guten Verhältnis zwischen Bürgern und Verwaltung bei und ist ein Beitrag zur Bürgerfreundlichkeit der Finanzverwaltung.“, betonte Fahrenschon. Vom 20. Dezember 2010 bis einschließlich Neujahr werden die Finanzämter in Bayern alle Maßnahmen unterlassen, die in der Weihnachtszeit als „nicht angebracht“ empfunden werden könnten. So sollen in dieser Zeit vor allem keine Außenprüfungen durchgeführt und keine Vollstreckungsmaßnahmen getroffen werden.
Falls im Einzelfall aus besonderen Gründen, etwa wegen drohender Verjährung, eine solche Maßnahme doch getroffen werden müsse, werde dies dem Bürger in geeigneter Weise, z. B. durch persönliche Kontaktaufnahme, mitgeteilt. Der „Weihnachtsfriede“ erstreckt sich allerdings nicht auf die Bekanntgabe von Steuerbescheiden. Dieses Entgegenkommen führt im Übrigen zu keinen Steuerausfällen.
Artikel vom 16.12.2010Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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