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Parkausweise für Schwerbehinderte
München · Gültigkeit prüfen
München · Die alte Version des Parkausweises für schwerbehinderte Menschen verliert zum Jahresende ihre Gültigkeit. Wer noch einen Parkausweis besitzt, der vor 2001 ausgegeben wurde, sollte daher noch vor Jahresende die neue EU-einheitliche Parkberechtigung für Behinderte beantragen, um eine kostenpflichtige Verwarnung zu vermeiden.
Denn wer ohne den EU-Parkausweis oder mit dem alten ungültigen Parkausweis auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen steht, begeht ab 2011 eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.
Voraussetzungen: Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen erhalten auf Antrag eine auf maximal fünf Jahre befristete Ausnahmegenehmigung mit dem EU-einheitlichen Parkausweis. Die Ausnahmegenehmigung (mit Parkausweis) wird durch das Kreisverwaltungsreferat erteilt, wenn die berechtigte Person mit ihrem Hauptwohnsitz in München gemeldet ist. Ansonsten ist die jeweilige Gemeinde des Hauptwohnsitzes zuständig.
Weitere Infos für Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte sind unter www.muenchen.de/parken erhältlich.
Artikel vom 16.12.2010Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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