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ADAC-Ratgeber Zulassung Wissenswertes für die Kfz An- oder Abmeldung
ADAC-Ratgeber Zulassung – Teil 2
Wer beim Gang zur Zulassungsstelle alle erforderlichen Dokumente parat hat und einige Punkte beachtet, spart sich viel Zeit und Ärger. Im Teil 2 des Ratgebers Zulassung sagt der ADAC, was Sie bei Stilllegung, Saison-, Kurzzeit- oder H-Kennzeichen für Oldtimer wissen sollten.
- Teil 1 des ADAC-Ratgebers: An-, Um- oder Abmeldung: Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde des Hauptwohnsitzes
Saisonkennzeichen
Sie sind beliebt bei Motorradfahrern und Reisemobilbesitzern. Saisonkennzeichen erlauben den Betrieb des Fahrzeugs in den angegebenen Monaten. Erlöschen und Wiederinbetriebnahme geschehen automatisch, für den zulassungsfreien Zeitraum zwischen zwei und zehn Monaten werden weder Kfz-Steuer noch Versicherung berechnet. Wichtig: In dieser Zeit darf das Fahrzeug auch nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.
Stilllegung
Wird ein Fahrzeug still gelegt, kann es binnen sieben Jahren wieder zum Verkehr zugelassen werden. Wichtig für die Winterpause: Wurde das bisherige Kennzeichen nicht direkt reserviert, kann es von der Behörde anderweitig vergeben werden. Eine Stilllegungsbescheinigung wird nicht mehr ausgestellt. Es erfolgt lediglich ein Vermerk in die Zulassungsbescheinigung I.
Kurzzeitkennzeichen
Sie haben bis zu fünf Tage Gültigkeit und haben das frühere rote Nummernschild für Privatleute abgelöst. Auf der rechten Seite ist das Datum eingeprägt, bis wann sie genutzt werden dürfen. Beantragt können die Schilder auch zu Test- und Überführungsfahrten zur Prüfstelle, sie dürfen nur an einem Fahrzeug verwendet werden. Vorgelegt muss bei der Beantragung auch eine Versicherungsbescheinigung. Bei einer späteren Zulassung verrechnen die meis-ten Versicherungen die anfallenden Kosten mit dem regulären Tarif. Das Kennzeichen wird innerhalb der EU und der Schweiz anerkannt.
H-Kennzeichen
Für Oldtimer können H-Kennzeichen beantragt werden, wenn das Fahrzeug älter als 30 Jahre ist. Notwendig dafür ist ein Sachverständigen-Gutachten, das den Veteranen als historisch anerkennt. Unter gewissen Voraussetzungen kann auch ein rotes Kennzeichen für Oldtimer vergeben werden, mit dem der Besuch von Oldie-Veranstaltungen möglich ist.
Zulassungspflichtige Anhänger
Sie benötigen ebenfalls Brief und Siegel. Zur Anmeldung sind die Dokumente erforderlich, die auch zur Pkw-Zulassung benötigt werden – bis auf die AU-Bescheinigung.
Umweltplakette
Ändert sich das Kennzeichen durch Umzug oder Halterwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk, muss auch die mit dem bisherigen Kennzeichen markierte Umweltplakette erneuert werden. Eine neue Plakette kann auf der Zulassungsstelle, in einer Werkstatt oder im ADAC-Prüfzentrum München, Ridlerstraße 35 im Münchner Westend erworben werden.
Artikel vom 26.01.2011Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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