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Führerscheineintrag Sehhilfe
Ja, die im Führerschein gemachten Angaben müssen korrekt sein. Da Sie jetzt nicht mehr verpflichtet sind, eine Sehhilfe zu tragen, muss auch Ihre Fahrerlaubnis angepasst werden. Anderenfalls riskieren Sie trotz ausreichender Sehkraft bei einer Polizeikontrolle mit einem Bußgeld belangt zu werden.
Es reicht nicht, nur eine Bestätigung mitzuführen, die im Zweifel den Polizeibeamten vorgezeigt werden kann. Um den Vermerk „fahren mit Sehhilfe“ aus Ihrem aktuellen Führerschein-Dokument streichen zu lassen, müssen Sie allerdings Ihre neu gewonnene Sehschärfe erst nachweisen. Dazu ist ein aktuelles augenärztliches Attest notwendig, das die hundertprozentige Sehkraft des Fahrers ohne Hilfsmittel bestätigt. Steht fest, dass zum Ausgleich einer Fehlsichtigkeit keine Brille oder das Tragen von Kontaktlinsen mehr nötig ist, kann die Löschung des Eintrags beantragt werden. Dazu muss die Bescheinigung in der jeweiligen Führerscheinstelle eingereicht werden. Die Umtauschkosten werden beim neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat von den Bundesländern festgelegt. Wird ein alter bundesdeutscher Führerscheine aus Papier umgetauscht, beträgt der Preis einheitlich 24 Euro.
Artikel vom 16.02.2011Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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