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Neubiberger Bürger geehrt
Neubiberg · Ausgezeichnet
Landrätin Johanna Rumschöttel, Hans Hörmann in Begleitung seiner Frau, Bürgermeister Günter Heyland bei der Übergabe der Verdienstmedaille. F.: VA
Neubiberg · Landrätin Johanna Rumschöttel ist Ende Februar der ehrenvollen Aufgabe nachgekommen, dem bayerischen Unternehmer Hans Hörmann aus Neubiberg die Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland auszuhändigen. Der Gründer der Hörmann-Gruppe wurde von Bundespräsident Christian Wulff für sein wirtschafts- und arbeitsmarktpolitisch bedeutsames Lebenswerk ausgezeichnet.
In über 50 Jahren hat er mit unternehmerischer Weitsicht und seinem umfangreichen Fachwissen eine Unternehmensgruppe mit mehr als 20 Tochterunternehmen aufgebaut, die weltweit an über 60 Standorten mit rund 4.600 Mitarbeitern vertreten ist. »Meine Strategie war es von Anfang an und ist es noch heute, durch Vorausplanung und durch das Finden von Nischenmärkten da einzusteigen, wo der Wettbewerb noch nicht allzu groß ist«, erläuterte der Gründer anlässlich des 50-jährigen Firmenjubiläums sein Erfolgsrezept. Die Hörmann-Gruppe ist auf dem Gebiet verschiedener industrieller Dienstleistungen und Kommunikation tätig. Begonnen hat alles mit einem kleinen Ingenieurbüro, das der Diplom-Ingenieur 1955 in München gegründete hatte. Hier wurden Blitzschutzanlagen projektiert, gebaut und geprüft. Auch heute noch gehören die Blitzschutz- und Warnsysteme für den Zivil- und Katastrophenschutz zu einem wichtigen Geschäftsfeld des Unternehmens. In Singapur, Taiwan und im Vorderen Orient wurde das Unternehmen mit seinen Warnsystemen zum internationalen Marktführer. Nach der Wiedervereinigung stieg Hans Hörmann vornehmlich im Chemitzer Raum in traditionsreiche Unternehmen der Region ein. Er hat umfangreich in den neuen Bundesländern investiert und dadurch Arbeitsplätze erhalten und neue geschaffen. Zur Übergabe des bereits Ende letzten Jahres verliehenen Verdienstordens kam auch Neubibergs Erster Bürgermeisters Günter Heyland ins Landratsamt, um seinem Gemeindebürger persönlich zu gratulieren.
Artikel vom 09.03.2011Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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