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Unterhaching · Hinweis auf amtliche Bekanntmachungen

Unterhaching · In der Gemeinde Unterhaching wird seit dem 01. April 2010 durch Niederlegung in der Verwaltung und den Hinweis auf den gemeindlichen Anschlagtafeln amtlich bekanntgemacht. Damit Ihnen keine wichtige Information entgeht, informieren wir Sie auch in der Gemeindezeitung darüber.

Vollzug des Baugesetzbuches

Bekanntgabe über den Beschluss zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet mit den FlurNrn. 725 und 725/5 bis 725/7.

Der Gemeinderat Unterhaching hat in seiner Sitzung am 23.03.2011 die 21. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Hierbei soll im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. 158/2011 ein Sondergebiet für Parkplatz, Heizwerk und Baulagerflächen entstehen.

Folgende Änderungen sollen gegenüber den derzeitigen Festsetzungen im Flächennutzungsplan festgesetzt werden: In der 17. Flächennutzungsplanänderung ist die betroffene Fläche als Sondergebiet für Parken und Heizwerk ausgewiesen. Diese Kennung soll um „Baulagerflächen“ ergänzt werden. Des Weiteren soll, abgestimmt mit dem staatlichen Bauamt Freising und der Autobahndirektion Südbayern, die anbaufreie Zone entlang St 2368 und BAB 8 auf 10 m, bzw. 20 m statt der bisher ausgewiesenen 20 m und 40 m verkürzt werden. Eine Änderung der Flächenbilanz ergibt sich nicht.

Der geplante Umgriff der 21. Flächennutzungsplanänderung ist aus der Planbeilage ersichtlich.

Der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans wird hiermit bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Über die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt eine gesonderte Information. Diese wird dann an den Anschlagtafeln der Gemeinde Unterhaching veröffentlicht.

Vollzug des Baugesetzbuches

Bekanntgabe über den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 158/2011 „Sondergebiet östlich der Biberger Straße“ auf den FlurNrn. 725, 725/5 bis 725/7, 724/6 und einem Teilbereich der Fl.Nr. 670/6 (Biberger Straße).

Der Gemeinderat Unterhaching hat in seiner Sitzung am 23.03.2011 die Aufstellung des Bebauungsplans 158/2011 „Sondergebiet östlich der Biberger Straße“ beschlossen. Hierbei soll im Parallelverfahren mit der 21. Änderung des Flächennutzungsplans ein Sondergebiet für Parkplatz, Heizwerk und Baulagerflächen entstehen. Im Wesentlichen sollen folgende Festsetzungen getroffen werden:

  • Untergliederung in drei Bereiche: Sondergebiet Heizwerk im Südwesten des Geltungsbereichs, Sondergebiet Parken im Anschluss daran und Sondergebiet Baulagerplätze im Norden.
  • Eine öffentliche Straßenver kehrsfläche mit Fuß- und Radweg zur Erschließung des Gebietes im Süden des Gel tungsbereichs.
  • Festsetzung der Ausgleichsfläche für das Heizwerk der Geothermie in einem Streifen von 10 m entlang des Hachinger Bachs (Uferstreifen).
  • Festsetzung des Bestandsgrüns entlang St 2368 und BAB 8 als Sichtschutz.
  • In Absprache mit dem Staatlichen Bauamt Freising und der Autobahndirektion Südbayern: 10 m anbaufreie Zone entlang St 2368 und 20 m an baufreie Zone entlang BAB 8.

Die Fläche im Kreuzungspunkt der BAB 8 und St 2368 (Biberger Straße) ist durch ihre schwierige Lage sehr schwer nutzbar. Als Fläche für Baulagerplätze würde sie sich jedoch durch ihre gute verkehrstechnische Anbindung und der geringen Störwirkung auf umliegende Gebiete sehr gut eignen.

Der geplante Umgriff des Bebauungsplans ist aus der Planbeilage ersichtlich.

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans wird hiermit bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Über die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt eine gesonderte Information. Diese wird dann an den Anschlagtafeln der Gemeinde Unterhaching veröffentlicht.

Vollzug des Baugesetzbuches

Bekanntgabe über den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 119B/2000 Gewerbegebiet an der Nordseite des Grünwalder Weges sowie den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 121/2000 zur Errichtung eines Bau-, Heimwerker- und Gartenmarktes an der Südseite des Grünwalder Weges – Änderung des Aufstellungsbeschlusses.

Der Gemeinderat Unterhaching hat in seiner Sitzung am 29.04.2009 die Einleitung eines Satzungsverfahrens für die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 119B/2000 Gewerbegebiet an der Nordseite des Grünwalder Weges sowie den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 121/2000 zur Errichtung eines Bau-, Heimwerker- und Gartenmarktes an der Südseite des Grünwalder Weges beschlossen.

Damit sollen die bisher bestehenden Bebauungspläne geändert werden. Einer Änderung des Aufstellungsbeschlusses wurde in der Sitzung des Gemeinderates Unterhaching am 23.03.2011 zugestimmt. Der Bebauungsplan Nr. 119B/ 2000 setzt die Grundstücksfläche die innerhalb des Geltungsbereiches liegt (FlurNr. 419/9) als öffentliche Grünfläche fest. Aus dem Grundstück FlurNr. 419/9 wurde ein 10 m breiter Streifen herausgemessen. Dieser bildet jetzt das eigenständige Grundstück mit der FlurNr. 419/29, das im Eigentum der Gemeinde Unterhaching steht. Die Bestimmung dieser Fläche wird als – öffentliche Grünfläche – festgesetzt. Des Weiteren soll die Neuordnung der Ausgleichsflächen, die auf dem Grundstück liegen, erfolgen.

Aus der Planbeilage ist der Umgriff des Bebauungsplanes ersichtlich.

In Baugebieten müssen Ausgleichsflächen geschaffen werden. Diese helfen die Beeinträchtigung der Schutzfunktion des Bodens zu kompensieren. Die im Bebauungsplan Nr. 119B/2000 festgesetzte öffentliche Grünfläche dient als Ausgleichsfläche. Das heißt, hierdurch konnte ein Ausgleich für die zusätzliche Bodenversiegelung sowie den Eingriff in die Natur geschaffen werden.

Die festgesetzte Ausgleichsfläche des OBI-Marktes kann trotz des Wegfalls des 10-m-Streifens an einer anderen Stelle auf dem Grundstück FlurNr. 419/9 nachgewiesen werden.

Hiermit wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes bekannt gemacht. Über die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt eine gesonderte Information. Diese wird dann an den Anschlagtafeln der Gemeinde Unterhaching veröffentlicht. Satzung für die Benutzung des Freibades der Gemeinde Unterhaching (Freibad- Benutzungssatzung)

Der Gemeinderat der Gemeinde Unterhaching hat in seiner Sit­­zung am 23.03.2011 die Satzung über die Benutzung des Freibades der Gemeinde Unterhaching neu beschlossen:

Die Satzung liegt in der Verwaltung der Gemeinde Unterhaching (Zimmer 116) während der üblichen Dienstzeiten von Montag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Dienstag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Freitag von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Einsicht aus.

Artikel vom 27.04.2011
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