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Zensus in München: Fragen und Bedenken der Bürger
München · „Hacker könnten zugreifen“
Frank Bartels fürchtet, die Daten des Zensus seien vor Hackern nicht ausreichend geschützt. Fotos: js, © Statistisches Bundesamt
München · Rund 65.000 Münchner müssen in diesen Wochen beim Zensus, der bundesweiten Volksbefragung, Auskünfte über ihren Familienstand, ihre Herkunft, ihre Berufstätigkeit und vieles mehr erteilen. Im Gegensatz zur Volkszählung von 1987 regt sich diesmal in der Bevölkerung indes kaum Widerstand.
- München · Albrecht Ackerland über Datensammelei
Artikel vom 16.06.2011: Da schau her! Albrecht Ackerland zum Münchner SamstagsBlatt: "Seltsames" zu Zeiten der bundesweiten Volksbefragung - München · Zum Thema: Wenig Protest gegen die Volksbefragung
Artikel vom 16.06.2011: So seh ich das! Münchner SamstagsBlatt-Redakteurin Gabriele Heigl zum Thema der Woche.
„In der Gesellschaft hat ein Wandel stattgefunden“, sagt Roland Dolansky, Erhebungsstellenleiter beim Statistischen Amt in München. Völlig verschwunden sind die Bedenken bei den Bürgern jedoch nicht. Am 10. Mai hat in Deutschland der Zensus begonnen. Für München bedeutet das: Etwa fünf Prozent aller Bewohner und sämtliche Immobilieneigentümer müssen bis Ende Juli einen Fragebogen ausfüllen. „Bei uns werden weniger Personen erfasst als im Bundesdurchschnitt“, erklärt Dolansky. Dieser liege bei zehn Prozent. Wer ausgewählt wurde, hat jedoch einiges an Aufwand – die Fragen, die gestellt werden, zu beantworten, ist nämlich teilweise gar nicht so einfach. Zum Beispiel muss der eigene Beruf in bestimmte Kategorien eingeordnet werden. Unter einem Oberpunkt zusammengefasst werden etwa Friseure und die Mitarbeiter von Bestattungsinstituten, Autoren müssen sich entscheiden, ob sie ihr Kreuz im Bereich „Verlagswesen“ oder „schriftstellerische Tätigkeiten“ setzen.
Wer beim Ausfüllen Hilfe braucht, erhält jedoch Unterstützung. Wie der Bürger seiner Informationspflicht nachkomme, sei ihm aber selbst überlassen, sagt Dolansky: „Er kann den Fragebogen mit dem Zähler gemeinsam oder allein ausfüllen oder das online erledigen.“ Fest steht nur: Verweigern dürfen die Bewohner die Auskünfte nicht – in diesem Fall droht ein Bußgeld von 300 Euro. Unmut erregt der Wissensdurst des Staates allerdings nur selten. Dolansky, der bereits an der Volkszählung von 1987 mitgewirkt hat, erinnert sich: „Damals war die Gegenbewegung wesentlich stärker.“ Viel verändert habe sich durch das Internet: „Auf Facebook verbreiten die Leute deutlich mehr Informationen als das, was wir wissen wollen.“
Dennoch sind einige der Befragten skeptisch. „Daten in den falschen Händen sind fatal“, warnt Frank Bartels, Computerspezialist aus Milbertshofen-Am Hart. Als Immobilienbesitzer musste auch er am Zensus teilnehmen. Zwar räumt er ein: „In diesem Rahmen war das halb so schlimm.“ Jedoch halte er die Daten, die online übermittelt werden, nicht für ausreichend geschützt. „Hacker könnten sicher darauf zugreifen“, so seine Einschätzung. Ärger bereitet zudem gelegentlich das Vorgehen der Befrager. Als er dem Beauftragten des Amts den Zutritt in seine Wohnung nicht gestattet habe, sei ihm die Herausgabe des Fragebogens verweigert worden, berichtet Markus Müller aus Giesing: „Dabei habe ich mich vorher darüber erkundigt, dass ich ihn nicht hereinlassen muss.“
Dolansky bestätigt dies: „Ein Recht auf Einlass in die Wohnung gibt es nicht, die Befrager wissen das.“ Insgesamt verlaufe die Erhebung jedoch reibungslos. Wenn die Befragung abgeschlossen sei, werde seine Behörde die Fragebögen an das Statistische Landesamt weitergeben. Dort werden übrigens die Namen der Teilnehmer gelöscht. „Die Erfassung der Personen dient nur der Überprüfung der Vollständigkeit der Daten“, versichert er. Auch ein Abgleich mit den Informationen des Melderegisters finde nicht statt: „Die Karteileichen, die wir dort haben, werden uns erhalten bleiben.“
Ausgewertet würden jedoch unter anderem Daten zur Einwohnerdichte, der Anzahl der Wohnungen und der Menschen mit Migrationshintergund. Die Ergebnisse werden in zwei Jahren vorliegen und können von der Verwaltung zum Beispiel für städtebauliche Planungen oder die Bedarfsfeststellung für soziale Angebote angefordert werden. „Es wird sicher viele Ideen geben, was man mit diesen Daten alles machen kann“, so Dolansky.
Von Julia Stark
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