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Ab 10. Oktober wird in Obergiesing anders geparkt
Giesing/Harlaching · Vier neue Parklizenzgebiete
Ab Oktober wird es auch rund um die Silberhornstraße Parklizenzierungen geben. Foto: HH
Giesing/Harlaching · Ab Oktober werden im Bereich Obergiesing vier neue Parklizenzgebiete ausgewiesen, um den Parkdruck zu entzerren – erst dann soll nach dem Willen der Stadtplaner die seit 2001 betriebene Ausweisung von Parkwapperlzonen »vorerst abgeschlossen« sein.
Gegen die neuerliche Ausweisung weiterer Gebiete hatte es vonseiten des örtlichen Bezirksausschusses Obergiesing-Fasangarten aufgrund des Tempos der Umsetzung Bedenken gegeben. Doch die Stadt hat jetzt klare Abläufe entwickelt. Danach sollen bereits am 10. Oktober die neuen Lizenzgebiete »Tegernseer Landstraße« und »Silberhornstraße« einbezogen werden. Das Gebiet »Tegernseer Landstraße« versteht´sich dabei als Forstsetzung der Parklizenzierung von der Au nach Süden. Das neue Parkzonengebiet verläuft zwischen der Severinstraße im Osten und dem Giesinger Berg, der Silberhorn- und der Deisenhofener Straße.
- Obergiesing · Park-Lizenzgebiete
Artikel vom 29.10.2012: Parkareale werden ausgeweitet
Das Gebiet »Silberhornstraße« wird durch die Berg-, Spix- und Herzogstandstraße sowie den Mittleren Ring begrenzt. Bereits einen Monat später ab 7. November werden dann auch die Umgriffe »St.-Martins-Platz« und »Walchenseeplatz« in die Zonenregelung integriert. Die Zone in und um den St.-Martins-Platz wird durch die Bahnlinie nach Deisenhofen und durch den Ostfriedhof begrenzt – sie grenzt zudem direkt an das Lizenzierungsgebiet »Tegernseer Landstraße« an. Das neue Lizenzterritorium »Walchenseeplatz« schließlich wird durch die Straßenzüge von Fockenstein-, Firstalm-, Herzogstand- und Setzbergstraße eingegrenzt.
Die neuen Zonen werden neben dem reinen Parken für Anwohner (Parkgebühr für Anwohner pauschal 30 Euro pro Jahr – Ausweisanträge sind im Kreisverwaltungsreferat zu stellen) auch Areale aufweisen, in denen zu bestimmten Zeiten auch von Pendlern entweder kostenlos geparkt werden darf oder Parktickets gelöst werden können. In der Tegernseer Landstraße wird der übergeordneten Bedeutung seitens der städtischen Behörden noch an einem Mix an Sonderregelungen gebastelt. Auch sollen Kurzparkzonen bis zu einer Dauer von zwei Stunden eingerichtet werden, um auch Ortsfremden die Infrastruktur vor Ort nicht zu verschließen. Weitere Infos für Anwohner, potentielle Firmenparknutzer und Interessenten gibt es unter www.muenchen.de/parken. Harald Hettich
Artikel vom 11.09.2011Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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