KFZ-Markt / Autos Jobs / Stellenmarkt Rendezvous / Partner Fundgrube / Sonstiges Immobilien Mietangebote Mietgesuche Anzeige inserieren
Wochenblatt
SamstagsBlatt Münchener
Nord-Rundschau Bogenhausener
Anzeiger Landkreis-
Anzeiger Haidhausener
Anzeiger Moosacher
Anzeiger Schwabinger
Seiten Münchner
Zentrum Südost-
Kurier Harlachinger
Rundschau Kurier
Ebersberg Sempt-Kurier
Erding Mein
Ottobrunn Ober-
schleissheimer TSV 1860
München 12job
Magazin
Gewinnspiele Ebersberg · Paul Potts zu Gast in Ebersberg
Wir verlosen 2 x 2 Karten
München · Meisterkonzert im Herkulessaal
Wir verlosen 5 x 2 Karten
Weitere Gewinnspiele
Anspruch nur bei Neubauten
Ramersdorf · Kein Lärmschutz
Trotz des erhöhten Verkehrsaufkommens gibt es keine Lärmschutzmaßnahmen für Anwohner. Foto: aha
Ramersdorf · Für die Anwohner am Mittleren Ring zwischen Neumarkter Straße und Schlüsselbergstraße sowie zwischen Bad-Schachener- und Kirchseeoner Straße wird es keine gesonderten Lärmschutzmaßnahmen geben.
Grund ist, dass es keinen Rechtsanspruch auf Lärmsanierung an bestehenden Verkehrswegen gibt. Auch ein Rechtsanspruch auf sogenannte Lärmvorsorge ist nicht gegeben, da der Innsbrucker Ring im betroffenen Abschnitt weder neu gebaut noch wesentlich verändert wird. Der Bezirksausschuss 16 Ramersdorf-Perlach hatte Lärmbeschwerden an die Stadt München weitergeleitet, doch musste vom Referat für Gesundheit und Umwelt auch erfahren, dass »die allgemeine Verkehrsentwicklung« wie mehr Verkehr durch den Richard-Strauß-Tunnel »keine wesentliche Veränderung der Straße« ist und somit keinen Anspruch auf Lärmvorsorge auslöst. aha
Artikel vom 28.09.2011Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
Weiterlesen
- Ramersdorf (weitere Artikel)
- Südost-Kurier (weitere Artikel)