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München · Motorrad auf Gehweg überwintern?
München · Susanne L., Laim, fragt: Mein Nachbar hat sein Motorrad, das ein Saisonkennzeichen hat, abgedeckt auf dem Gehweg abgestellt. Dort soll es nun den Winter über stehen bleiben. Ist das zulässig?
Es ist generell nicht erlaubt, ein Motorrad auf dem Gehweg abzustellen. Darüber hinaus darf ein Motorrad mit Saisonkennzeichen außerhalb der Gültigkeit weder betrieben noch im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Ihr Nachbar sollte das Motorrad von seinem jetzigen Standort schnellstmöglich entfernen, denn das unzulässige Parken wird mit einem Verwarnungsgeld zwischen zehn und 35 Euro geahndet. Auch sollte man bedenken, dass nur dann über die so genannte Ruheversicherung ein Versicherungsschutz besteht, wenn das Motorrad in einem Abstellraum oder auf einem gesicherten Abstellplatz untergebracht ist.
Artikel vom 20.01.2012Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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