Anklage wegen Betrugs

Oberhaching · Gefälschtes Ticket

Oberhaching · Ein 53-Jähriger aus Oberhaching wurde in einer S-Bahn einer Fahrscheinkontrolle unterzogen. Dabei zeigte er eine kopierte Monatsmarke einer unpersönlichen Isarcard-Jahresabo-Karte vor und hatte zudem noch ein weiteres kopiertes Ticket dabei.

Da dieser Fahrschein unpersönlich ist und nicht im Original vorhanden war, war er nicht gültig. Neben dem Verdacht der Leistungserschleichung stellte sich die Frage, warum benutzt der Mann eine kopierte Monatskarte? Erweckt doch allein das unkommentierte Vorzeigen der Kopie beim Kontrollpersonal den Verdacht der Urkundenfälschung bzw. des Betruges. Die Deutsche Bahn AG hat den Vorfall bei der Bundespolizei zur Anzeige gebracht und das wiederum führte nunmehr am 31. Januar zu einer Hausdurchsuchung bei dem Mann. Dort wurden 14 weitere, kopierte Monatskarten von Isarcard-Jahresabos aus den Jahren 2009 bis 2010 aufgefunden.

Der 53-Jährige, als Elektriker im Baugewerbe in München tätig, ist seit 2006 im ­jährlichen Besitz eines unpersönlichen Isarcard-Abos, schweigt bisher aber zu den Vorwürfen. Die Bundespolizei führte Ermittlungen, um zu klären, ob der Mann die Fahrscheine kopiert hat, um evtl. anderen Personen mit dem Original zur gleichen Zeit die Fahrt zu ermöglichen. Während der Realschaden bei der Fahrt lediglich 4,80 Euro betrug, kostet eine Monatskarte – je nach Jahr – zwischen 69 und 75 Euro. Allein aus dem Wert der kopierten Fahrscheine könnte für die Deutsche Bahn AG so ein Schadenswert in Höhe von über 1.000 Euro ergeben.

Aufgrund dieser Ermittlungen weist die Bundespolizei darauf hin, dass ein Fahren mit kopierten Fahrscheinen, insbesondere wie hier bei unpersönlichen, nicht nur den Tatbestand der Leistungserschleichung erfüllt. Reisende, die mit solchen Fahrscheinen angetroffen werden, müssen mit weitergehenden Ermittlungen wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und des Betruges über sich ergehen lassen. Sie müssen, je nach Verdachtsmomenten, unter Umständen auch mit polizeilichen Folgemaßnahmen wie Hausdurchsuchungen rechnen. Deswegen: Finger weg von kopierten Fahrscheinen.

Artikel vom 21.02.2012
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