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Mieter der Metzstraße 35 fürchten Luxussanierung
Haidhausen · Erhaltenswert
Die Bewohner des Hauses wünschen sich, dass die Stadt ihr Vorkaufsrecht ausübt. Die BA-Vorsitzende Dietz-Will rechnet allerdings nicht damit. Fotos: js
Haidhausen · Wieder einmal bangen Haidhauser Mieter um ihre Wohnungen. Das denkmalgeschützte Anwesen in der Metzstraße 35 soll verkauft werden. Zwar könnte die Stadt das Haus erwerben, denn das Gebäude befindet sich auf einer Fläche, auf der die Erhaltungssatzung gilt.
Allerdings will die Kommune von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch machen. Die Hausgemeinschaft hat nun den Bezirksausschuss Au-Haidhausen (BA 5) um Unterstützung gebeten. »Manche der Mieter leben schon seit 40 Jahren in diesem Haus«, berichtete Michaela Hoppe, eine der Bewohnerinnen, auf der jüngsten Sitzung des Stadtteilparlaments. Zwischen den Nachbarn habe sich eine langjährige Gemeinschaft entwickelt. Doch nun sei zu befürchten, dass dies bald der Vergangenheit angehören werde: »Wir haben Angst vor einer Luxussanierung.« Dann könnten die Bewohner sich die Miete nämlich nicht mehr leisten.
Bei einer Begehung durch das Sozial- und das Kommunalreferat sei allerdings kürzlich geprüft worden, ob die Stadt der neue Eigentümer werden könnte. Das Ergebnis sei positiv gewesen: »Die Stadt könnte das Vorkaufsrecht ausüben.« Daher beantragte die Mietergemeinschaft beim BA, sich für den Erwerb des Gebäudes durch die öffentliche Hand einzusetzen und darauf hinzuwirken, dass die Immobilie an eine Genossenschaft weiterveräußert werde: »Dann könnten wir alle Anteile an dem Haus kaufen.« Das Gremium stimmte dem Antrag zwar einstimmig zu. Jedoch räumte die BA-Vorsitzende Adelheid Dietz-Will (SPD) ein, es sei nicht damit zu rechnen, dass die Stadt dem Anliegen nachkommen werde. Bereits im Vorfeld habe sie erfahren, dass der Käufer eine Abwendungserklärung unterschrieben habe. Das bedeutet: Der neue Besitzer hat sich verpflichtet, die Mietwohnungen nicht in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Im Gegenzug verzichtet die Stadt auf ihr Vorkaufsrecht.
Dieses Vorgehen ist gängige Praxis. In den vergangenen fünf Jahren sei es nur zwei bis drei Mal vorgekommen, dass die Kommune ihr Vorkaufsrecht tatsächlich in Anspruch genommen habe, sagte Bernd Plank, Sprecher des Kommunalreferats, denn: »Das ist zu teuer für die Stadt.« Ziel sei daher stets, eine Abwendungserklärung zu vereinbaren. Damit seien die Bewohner vor Entmietungen geschützt. Hoppe indes fürchtet, dass dies nur kurzfristig Sicherheit bietet: »Was ist, wenn die Erhaltungssatzung ausläuft?« Die Regelung ist nämlich bis 2015 befristet und wird an die Sozialstruktur des Viertel geknüpft. Die Obere und Untere Au sind bereits aus dem Geltungsbereich herausgefallen. Dietz-Will versprach zwar, der BA werde sich erneut für eine Fortsetzung aussprechen: »Aber was in drei Jahren sein wird, wissen wir jetzt noch nicht.« Julia Stark
Artikel vom 21.02.2012Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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