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Gemeindliche Lärmschutzverordnung
Ottobrunn · Den Nachbarn zu liebe
Ottobrunn · In den vergangenen Wochen sind vermehrt Beschwerden wegen Lärmbelästigung während der Mittagszeit und in den Abendstunden gemeldet worden. Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten nur von Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 14.00 Uhr und 19.00 Uhr und an Samstagen zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr ausgeführt werden dürfen.
An Sonn- und Feiertagen sind ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten grundsätzlich verboten. Musikinstrumente, Tonübertragungsgeräte und Tonwiedergabegeräte jeglicher Art dürfen zwischen 22.00 Uhr und 8.00 Uhr im Freien nicht benützt werden. Die gemeindliche Lärmschutzverordnung können Sie im Rathaus, Zimmer 1.05, einsehen, außerdem ist diese auf der gemeindlichen Webseite (www.ottobrunn.de) abrufbar. Bei Fragen können Sie sich an das Ordnungsamt (Tel. 608 08-505, Email: ordnungsamt@ottobrunn.de) wenden.
MO
Artikel vom 18.07.2012Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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