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Neubiberg · Bahnhofsareal nimmt Form an
Modellansicht des Ausschreibungssiegers: Zwischen dem angedeuteten Bahnhofswald und der grünen Baumreihe an der Freiherr-von-Stengel-Straße sind die drei Abschnitte erkennbar. Foto: Architekturbüro Meier
Neubiberg · Das Bieterverfahren für das Grundstück an der Freiherr-von-Stengel-Straße ist abgeschlossen. Die TBB Ten Brinke Projektentwicklungs-GmbH aus Burglengenfeld legt den besten Vorschlag vor. Der Gemeinderat beschließt einstimmig.
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurden den Bürgern Mitte Mai die Grobkonzepte von drei vorausgewählten Bietern (bei neun abgegebenen Angeboten) in einer Informationsveranstaltung öffentlich vorgestellt. Diese Bieter hatten bis Ende Juni Zeit, ihre Planungen entsprechend den im Vorauswahlgremium wie auch in der Informationsveranstaltung geäußerten Kritikpunkten zu beheben und die Planungen konkreter und detaillierter auszuarbeiten. Diese überarbeiteten Planungskonzepte lagen dem Vorauswahlgremium Mitte Juli vor und der Gemeinderat entschied darüber in seiner Sitzung vor der Sommerpause. Bei der Prüfung der Konzepte wurde an die in den Ausschreibungskriterien festgeschriebenen städtebaulichen Eckpunkte ein besonders strenger Maßstab gelegt. Ein Bieter wurde nach Rechtsauskunft der betreuenden Rechtsanwaltskanzlei notwendigerweise ausgeschlossen. »Dieser unterbreitete zwar für den westlichen Planungsabschnitt einen städtebaulich interessanten Vorschlag, aber die klar umrissenen Parameter wurden insgesamt so gravierend überschritten, dass kein Vergleich mehr mit den zwei anderen Angeboten möglich war«, erklärt Bürgermeister Günter Heyland.
Als Gewinner dieses Bieterverfahrens ging das Konzept der TBB Ten Brinke Projektentwicklungs-GmbH aus Burglengenfeld hervor, die einen städtebaulich ausgewogenen Vorschlag für die drei Planungsbereiche (im Westen: Einzelhandel (Vollsortimenter), Gastronomie, Büros, Praxen; im Mittelteil: Boardinghaus und Studentenwohnen; im Ostteil: Wohnungen (Reihenhäuser, Geschosswohnungsbau mit barrierefreien Wohnungen) unterbreiteten und damit den Gemeinderat einstimmig auf ihrer Seite hatten. Das Konzept erarbeitet hat das Architekturbüro Meier aus Miesbach.
Das weitere Verfahren ist durch das im April veröffentlichte Ausschreibungsverfahren bereits vorgegeben: Bis Ende Oktober muss der notarielle Abschluss des Grundstückskaufvertrages erfolgen und bis Ende November die Kaufpreiszahlung. Danach hat der Investor bis längstens Mai 2013 Zeit, einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu stellen, in dessen Verfahrensverlauf die weitere Bürgerbeteiligung erfolgt.
Die Verkehrsplanung bleibe allerdings komplett in der Hand der Gemeinde, sichert Heyland zu. Sie richte sich an den Empfehlungen des Verkehrsgutachtens von Prof. Dr. Harald Kurzak aus und beziehe auch die Anregungen der Anwohner in den Abwägungsprozess mit ein. Ebenso bleibe auch die Entwicklung des Grundstückes Tannenstraße 3 in der Planungshoheit des Neubiberger Gemeinderats. Über die Art und den Umfang der dort entstehenden Gebäude wird sich das Gremium in weiteren Sitzungen beschäftigen.
Artikel vom 22.08.2012Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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