… die Feldgeschworenen der Gemeinde Unterhaching?

Unterhaching · Was machen eigentlich …

Unterhaching · Die Institution der Feldgeschworenen ist das älteste bekannte und noch erhaltene kommunale Ehrenamt in Bayern. Im Volksmund werden sie häufig „Siebener“ genannt.

Die Wurzeln des Feldgeschworenenamtes lassen sich bis in das 13. und 14. Jahrhundert zurückverfolgen. Zu jener Zeit entstanden die Feldgeschworenen aus den Feld- und Untergangsgerichten, die wiederum aus den Dorfrichtern hervorgegangen waren.

In Bayern gibt es noch ca. 20.000 Feldgeschworene. Ihre Aufgaben und Rechte sind im Gesetz über die Abmarkung der Grundstücke (Abmarkungsgesetz – AbmG) und in der Feldgeschworenenordnung (FO) von 1981 festgelegt.

Auf Lebenszeit bestellt

Seit Anfang dieses Jahres hat die Gemeinde Unterhaching nach fast 30 Jahren wieder Feldgeschworene im Einsatz. Sechs Unterhachinger Bürger wurden vom Gemeinderat gewählt und von Bürgermeister Wolfgang Panzer auf Lebenszeit vereidigt. Da die Feldgeschworenen von der Gemeinde bestellt werden, kann ihr Zuständigkeitsbereich maximal das Gemeindegebiet umfassen. In Zusammenarbeit mit den Vermessungsbehörden oder auch selbständig, die Feldgeschworenen sollen auf die Erhaltung der Grenzzeichen hinwirken und ihren Zustand, insbesondere an den Gemeindegrenzen überwachen.

Feldgeschworene dürfen einmal gesetzte Grenzzeichen suchen und aufdecken, wenn ein Grundstückseigentümer dies beantragt.

Ferner dürfen Feldgeschworene unter bestimmten Voraussetzungen Abmarkungshandlungen in eigener Zuständigkeit und Verantwortlichkeit vornehmen:

  • Wenn ein Grundstückseigentümer es beantragt, dürfen die Feldgeschworenen Grenzzeichen aufrichten oder auswechseln, Grenzzeichen höher oder tiefer setzen sowie gefährdete Grenzzeichen sichern.
  • Wenn alle betroffenen Grundstückseigentümer es übereinstimmend wollen, dürfen die Feldgeschworenen fehlende Grenzzeichen wieder einbringen.

Vorteile für die Bürger

Beim Einbringen und Aufrichten von Grenzzeichen haben die Feldgeschworenen weiterhin zu berücksichtigen, dass die ursprüngliche Lage der Grenzpunkte auf Grund der geheimen Zeichen (Siebenergeheimnis) oder sonstiger Unterlagen zentimetergenau feststehen muss. Über die Abmarkung, die selbst einen Verwaltungsakt darstellt, fertigen die Feldgeschworenen ein Protokoll, dies wird dem zuständigen Vermessungsamt zur Aufbewahrung zugesandt.

Die Bürger Unterhachings profitieren von der Wiederbelebung dieses Ehrenamtes, da der Einsatz zumeist günstiger ist, als wenn das Vermessungsamt tätig werden muss. Die Feldgeschworenen werden nach Dienststunden entschädigt (16 € / Stunde). Das Vermessungsamt rechnet nach deren Gebührenordnung ab.

Anträge auf Abmarkung durch Feldgeschworene können über die Gemeinde an den zuständigen Obmann der Feldgeschworenen gerichtet werden. Wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltung (Herr Franke, Telefon: 66551-220)

Artikel vom 18.10.2012
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