KFZ-Markt / Autos Jobs / Stellenmarkt Rendezvous / Partner Fundgrube / Sonstiges Immobilien Mietangebote Mietgesuche Anzeige inserieren
Wochenblatt
SamstagsBlatt Münchener
Nord-Rundschau Bogenhausener
Anzeiger Landkreis-
Anzeiger Haidhausener
Anzeiger Moosacher
Anzeiger Schwabinger
Seiten Münchner
Zentrum Südost-
Kurier Harlachinger
Rundschau Kurier
Ebersberg Sempt-Kurier
Erding Mein
Ottobrunn Ober-
schleissheimer TSV 1860
München 12job
Magazin
Gewinnspiele Ebersberg · Paul Potts zu Gast in Ebersberg
Wir verlosen 2 x 2 Karten
München · Meisterkonzert im Herkulessaal
Wir verlosen 5 x 2 Karten
Weitere Gewinnspiele
ADAC: Alkohol und Drogen im Straßenverkehr haben meist MPU zur Folge
München · Führerschein in Gefahr
München · Die Fahrerlaubnis kann man auf verschiedene Arten verlieren. Häufige Gründe dafür sind Trunkenheit oder Drogenkonsum im Straßenverkehr, Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten, Nötigung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, extreme Tempoüberschreitung, aber auch das Erreichen von 18 Punkten in der Flensburger Verkehrssünderdatei.
Der ADAC beantwortet die wichtigsten Fragen dazu.
Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot?
Beim Fahrverbot muss der Führerschein für ein bis drei Monate abgegeben werden. Nach Ablauf der Fahrverbotsfrist kann man ihn bei der Verwaltungsbehörde wieder abholen. Anders beim Entzug der Fahrerlaubnis: Hier erlischt die Erlaubnis, ein Fahrzeug zu führen, dauerhaft. Nach Ablauf der beim Entzug angeordneten Frist muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Sind Alkohol oder Drogen im Spiel, bestehen die Behörden zudem meist auf ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
Wer braucht ein Gutachten?
Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) droht Personen, die mit 1,6 Promille Blutalkohol oder mehr am Steuer erwischt wurden oder zum wiederholten Mal wegen Trunkenheit - 0,5 Promille und mehr - aufgefallen sind. Auch wer Cannabis oder andere illegale Drogen konsumiert, muss mit einer MPU rechnen. Bei Alkohol- oder Drogenabhängigkeit muss zusätzlich zur MPU eine erfolgreiche Entziehungskur und mindestens ein Jahr Abstinenz mit einem positiven Gutachten eines verkehrsmedizinischen Facharztes nachgewiesen werden.
Wie besteht man die MPU?
Aussichten auf ein positives Gutachten bestehen nur, wenn alle Zweifel an der Fahreignung ausgeräumt werden können. Wer sich gut vorbereitet und mit der individuellen Situation gründlich auseinandergesetzt hat, hat gute Chancen, den Gutachter zu überzeugen. Die Wahl der Vorbereitungsalternative ist eine Frage der persönlichen Flexibilität, des regionalen Angebots, individueller Neigungen und oft auch der anfallenden Kosten. Ohne Vorbereitung ist dagegen eine negative MPU wahrscheinlich. Im Internet unter www.adac.de, Rubrik „Info, Test und Rat“, Menüpunkte „Ratgeber Verkehr“, „Führerschein“ hat der Club weitere Infos und Tipps rund um das Thema MPU zusammengestellt.
Artikel vom 07.11.2012Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
Weiterlesen
- Münchner Wochenblatt / SamstagsBlatt (weitere Artikel)