Rechte und Pflichten der Hauseigentümer

Unterhaching · Wenn der Winter kommt…

Unterhaching · Der erste Schnee ist bereits gefallen und wieder stellt sich vielen Bürgerinnen und Bürgern die Frage: „Zu welchen Winterdienstarbeiten bin ich als Hauseigentümer verpflichtet?“.

Die Gemeinde Unterhaching hat dazu bereits im Jahre 1997 die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter erlassen. Diese Verordnung wurde in den letzten Jahren immer wieder modifiziert und geändert.

Wir haben Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten zum Winterdienst kurz zusammengestellt. Sie können die gesamte Verordnung auf der Internetseite der Gemeinde Unterhaching unter www.unterhaching.de Bereich: Rathaus und Verwaltung/ Ortsrecht / Öffentliche Sicherheit und Ordnung ansehen:

Häufig gestellte Fragen zur Schneeräumpflicht:

Bin ich als Anwohner verpflichtet, den Gehweg vor meinem Haus zu räumen?

  • Ja, und zwar für Gehbahnen, die direkt an ihr Grundstück angrenzen

Ich wohne auf einem Vorder- bzw. Hinterliegergrundstück – wer muss räumen?

  • grundsätzlich tragen Vorder- und Hinterlieger gemeinsam die Räumpflicht
  • eine Aufteilung, wer zu räumen hat, können beide untereinander regeln
  • wenn beide sich nicht einigen können, kann eine Regelung durch die Gemeinde herbeigeführt bzw. beantragt werden

Ab wieviel Uhr und wie lange am Abend muss ich räumen?

  • an Werktagen (Montag bis Samstag) ab 7 Uhr
  • an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr
  • das Räumen muss bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholt werden, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und Besitz erforderlich ist

Ich räume nicht selber, sondern habe das einer anderen Person übertragen, gelten die gleichen Zeiten?

Sie haben die Räumpflicht an eine andere Person oder ein Unternehmen übertragen, dann darf an

  • Werktagen frühestens ab 4 Uhr und an Sonn- und Feiertagen frühestens ab 5 Uhr begonnen werden.

Kann ich zum Streuen Salz verwenden?

  • Es darf mit geeigneten, abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt), jedoch nicht mit Tausalz oder ätzenden Mitteln gestreut werden
  • lediglich auf Treppen oder starken Steigungen, ist Streuen von Tausalz zulässig.

Neuer Entsorgungskalender

Die Neuauflage für 2013 erscheint im Dezember

Der Kalender informiert nicht nur über alle Abfuhrtermine, Sperrmüll- und Feiertagsregelungen, er enthält darüber hinaus noch wichtige Informationen über Mülltrennung, Öffnungszeiten des Wertstoffhofes und die Ansprechpartner in der Gemeinde Unterhaching zum Thema Müll, Wertstoffe und Entsorgung.

Der neue Entsorgungskalender wird am 12.12.2012 zusammen mit der Dezember-Ausgabe von „Dahoam in Unterhaching“ verteilt.

Artikel vom 14.11.2012
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp

Weiterlesen





Wochenanzeiger München
 
Kleinanzeigen München
 
Zeitungen online lesen
z. B. Samstagsblatt, Münchener Nord-Rundschau, Schwabinger-Seiten, Südost-Kurier, Moosacher Anzeiger, TSV 1860, ...