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Der ADAC sagt, was nach einem Autounfall mit geringem Schaden zu tun ist
München · Richtig verhalten bei Bagatellschaden
München · Eine Unachtsamkeit, ein Fahrfehler und es scheppert. Gerade bei kleineren Blechschäden im Straßenverkehr wissen dann nur wenige, wie man sich richtig verhält. Muss die Polizei gerufen werden? Welche Angaben braucht man vom Unfallgegner? Der ADAC sagt, was nach einem Bagatellschaden zu tun ist.
Wann die Polizei verständigen?
Das Rufen der Polizei ist bei einem Bagatellschaden mit eindeutiger Schuldverteilung in der Regel nicht notwendig. Die Unfallaufnahme durch die Beamten ist nur sinnvoll, wenn Personen zu Schaden gekommen sind oder keine Einigung erreicht wird. Auch wenn vor Ort etwas „eigenartig“ erscheint, zum Beispiel die Vermutung besteht, dass der Unfallverursacher angetrunken ist.
Wie handelt man richtig?
Bei einem Autounfall mit geringem Schaden sollte die Unfallstelle schnellstmöglich geräumt werden, um lange Rückstaus und möglicherweise weitere Auffahrunfälle zu verhindern. Zuvor sollte jedoch der Unfallschaden sowie die Unfallstelle mit Kamera oder Fotohandy dokumentiert und die Stellung der beteiligten Fahrzeuge zueinander mit Kreide auf der Straße markiert werden. Grundsätzlich muss nach einem Unfall umgehend das Warnblinklicht eingeschaltet und die Unfallstelle gesichert werden. Dazu ist in ausreichender Entfernung vom Unfallort ein Warndreieck aufzustellen. Darüber hinaus sollte zeitnah die gegnerische Versicherung informiert werden.
ADAC Tipp: Unfallbericht mitführen
Um das Geschehene bestmöglich festhalten zu können, sollte stets der Europäische Unfallbericht im Handschuhfach mitgeführt werden. Er vereinfacht die Aufnahme der Fakten - wie Name und Anschrift, Kennzeichen der Fahrzeuge, Angaben zum Unfall und die Versicherungsnummern - nach einer Kollision und sollte von beiden Seiten unterschrieben werden. Keine Angst: Das Ausfüllen und Unterschreiben des Unfallberichts ist kein Schuldanerkenntnis, sondern lediglich die Wiedergabe des Unfallhergangs zur schnelleren Schadensregulierung.
Nach einem Unfall sollte grundsätzlich kein Schuldanerkenntnis abgegeben werden, da dies zu Problemen mit der Versicherung führen kann. In den ADAC Service Centern und zum Download unter www.adac.de gibt es die kostenlose Broschüre „Was tun nach einem Unfall?“ mit Unfallberichtsformular.
Artikel vom 04.02.2013Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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